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Erleichterung bei Kassenumstellung

27.03.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/8316

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Wolfgang Fackler, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Andreas Schalk, Eric Beißwenger, Holger Dremel, Petra Guttenberger, Hans Herold, Michael Hofmann, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Berthold Rüth, Ulrike Scharf, Martin Schöffel, Klaus Stöttner, Gerhard Waschler

Die Staatsregierung wird aufgefordert sich auf Bund-Länder-Ebene für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Nachrüstung und Anschaffung der Technischen Sicherheitseinrichtung über den 30. September 2020 hinaus einzusetzen. Im Übrigen sind Ausnahmeregelungen in Härtefällen zu ermöglichen.



Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.


Insbesondere das bayerische Handwerk ist durch die Umstellung der Kassensysteme stark belastet. Gerade Bäcker und Metzger verwenden in ihren Geschäften meist mehrere Kassen. Nachdem nur ein Teil der aktuell verwendeten Kassen- und Waagensysteme mit einer TSE nachgerüstet werden kann, ist von zahlreichen neu zu erwerbenden Systemen auszugehen. Es ist selbst bei kleineren Betrieben mit fünfstelligen Beträgen zu rechnen.


Um die flächendeckende Nachrüstung von Kassen mit TSE zu erleichtern, wird die Verwendung von Kassen ohne TSE bis 30. September 2020 nicht beanstandet. Dieser Termin wird für viele Betriebe kaum zu halten sein. Gründe sind, dass viele Systeme noch nicht zertifiziert sind. Auch bedeutet die Umstellung in Zusammenhang mit dem Corona-Virus eine weitere Belastung für den bayerischen Mittelstand. 

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