Josef Schmid, , Jürgen Baumgärtner, , Alexander König, , Jochen Kohler, , Ulrike Scharf, , Angelika Schorer, , Thorsten Schwab, , Klaus Stöttner, , Martin Wagle, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Manfred Eibl, , Peter Bauer, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Der Landtag appelliert an die Bayerischen Städte und Gemeinden, dass diese prüfen, ob an zentralen Orten der Aufbau und Betrieb von (kleineren) Fahrgeschäften und Buden lokaler Schausteller unter Erlass oder zumindest Ermäßigung von Nutzungsgebühren ermöglicht werden kann. Ein möglicher Zeitrahmen sind die Sommer- und Herbstmonate 2020.
Traditionen erhalten und Brauchtum weiter leben, ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wichtig.
Zum Brauchtum gehören Schausteller und Marktkaufleute mit ihren traditionsreichen Fahrgeschäften, an die jeder von jung bis alt Erinnerungen hat.
Aufgrund der Corona-Krise fallen im Jahr 2020 Volksfeste und Märkte in Bayern aus. Diese stellen jedoch die Existenzgrundlage der Schausteller dar. Das Schaustellergewerbe läuft deshalb Gefahr auszusterben, da keinerlei Einnahmen generiert werden können. Die Schausteller trifft es noch viel härter als andere Teile der Bayerischen Wirtschaft. Denn während für andere der Shutdown einen Zeitraum von Wochen betrifft, fehlt den Schaustellern aus gegenwärtiger Sicht ein gesamter Jahresumsatz!
Um eine Entlastung der betroffenen Betriebe zu ermöglichen, ist es dringend notwendig, dass den Schaustellern und Marktkaufleuten eine Möglichkeit zur Umsatzgenerierung geboten wird. Daher soll an die bayerischen Gemeinden appelliert werden, die Option einer Platzierung von einzelnen Schaustellerbetrieben an publikumsreichen Bereichen (zentrale Plätze, Fußgängerzonen etc.) der Gemeinde, natürlich immer unter Beachtung der Hygieneauflagen zu ermöglichen. Damit soll der nur schwer zu lösenden Gegensätzlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Bedürfnissen der Schausteller nach hoher Kundenfrequenz auf der einen Seite und dem infektionsschutzrechtlichen Gebot der Vermeidung größerer Menschenansammlung auf der anderen Seite geprägt ist.
Ergänzt und mit Leben erfüllt werden kann das Konzept durch viele weitere potenzielle Partner, verschiedene Verbände, Vereine und Initiativen bürgerschaftlichen Engagements. Zusätzliche Elemente etwa im Bereich der Kultur, aus bestimmten Sparten des Handels, Anbieter von Kinderprogrammen, Brauchtumsveranstaltungen, etc. können das Gesamtangebot weiter bereichern.
Damit sollen Viertel und Plätze, auch außerhalb der Innenstadt, z. B. in Stadtteilzentren, neu erlebbar gemacht werden - auch mit Vorteilen für dort ansässige Gastronomie, Geschäfte, Kultureinrichtungen oder Initiativen des bürgerlichen Engagements, indem die Bevölkerung auch in diese Teile gelenkt wird.
Außerdem soll die Nutzungsgebühr, soweit rechtlich möglich, erlassen werden, da es sich um eine unerwartete Notsituation handelt. Als beihilferechtliche Grundlage könnte hier insbesondere die Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 herangezogen werden.
Einige Gemeinden haben bereits ihr Interesse geäußert, ihre Märkte unter Einhaltung der Hygieneauflagen durchführen zu wollen, darunter u.a. Kempten, Mehring, Mindelheim, Markt Oberdorf u.v.a.
Die Genehmigung soll sich auf die Sommer- und Herbstmonate, z.B. von Juli bis Oktober, erstrecken. Durch die verlängerte Standzeit wird eine Entzerrung des Gästeaufkommens ermöglicht. Weiter soll eine gestaffelte Öffnung eine Anpassung an das jeweils gültige Hygienekonzept ermöglichen.