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Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz - Ältere Menschen systematisch beteiligen

12.06.2020 - Antrag | 18/8594

Initiatoren:
Thomas Huber, Barbara Regitz, Petra Guttenberger, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Karl Freller, Petra Högl, Marcel Huber, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Josef Schmid, Karl Straub, Sylvia Stierstorfer, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Johann Häusler, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zügig einen Entwurf für ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz vorzulegen.


Bei der Erarbeitung sollen Erfahrungen, Impulse, Ideen und Meinungen aller relevanten Akteure, insbesondere der älteren Menschen und der Kommunen, miteinbezogen werden. Der Landtag unterstützt die Initiative der Staatsregierung für einen breit angelegten Dialogprozess.


Aus Sicht des Landtags sollen für ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz insbesondere folgende Aspekte diskutiert werden:



  • Ergänzung der Bayerischen Verfassung:


Die Belange der älteren Menschen sollten ausdrücklich in der Bayerischen Verfassung Erwähnung finden. Außerdem soll der Auftrag an alle Ebenen des Staatswesens deutlich werden, nicht nur im Rahmen der Fürsorge und Wohlfahrt für die soziale Förderung älterer Menschen (z. B. Wohnen, Versorgungsstrukturen) Verantwortung zu tragen, sondern auch für deren Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft.



  • Systematische Beteiligung auf Landesebene:


Eine systematische Beteiligung älterer Menschen soll im Freistaat gesetzlich verankert werden. Ältere Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Ideen und Vorstellungen einzubringen, wo ihre Belange berührt sind, beispielsweise bei den Themen Wohnen, gesundheitliche Prävention, Seniorengesundheit, Pflege, aber auch Barrierefreiheit oder die Teilnahme am Wirtschaftsleben. 


Daher ist es notwendig, mit einem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz auf Landesebene eine organisierte Form der politischen Beteiligung älterer Menschen im Sinne einer parteipolitisch neutralen, überkonfessionellen und verbandsunabhängigen Wissens-, Austausch- und Vertretungsplattform zu etablieren. Eine gesetzlich verfasste Struktur auf Landesebene muss sich einer Geschäftsstelle bedienen können, Beteiligungsrechte haben sowie dem Landtag regelmäßig berichten und diesen beraten.


Dabei erscheint es erwägenswert, statt der bloßen Schaffung neuer Gremien und Strukturen auf gut eingeführten und bewährten Akteuren der bayerischen Seniorenpolitik aufzubauen.



  • Aktive Seniorenpolitik als kommunale Aufgabe


Eine aktive Seniorenpolitik ist zentrale Aufgabe der bayerischen Gemeinden und Städte, die schon heute vielerorts bewusst und aktiv gestaltet wird, nicht zuletzt auf Basis der vom Freistaat vorangetriebenen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte. Diese bestehende gemeindliche Aufgabe der Förderung der Belange der älteren Menschen soll aus dem Begriff der -öffentlichen Wohlfahrtspflege- herausentwickelt und durch eine gesonderte Nennung akzentuiert werden. Dafür könnte Art. 57 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) redaktionell angepasst werden. Eine neue oder neu geprägte Aufgabe entsteht den Gemeinden dadurch nicht.



  • Beteiligung älterer Menschen auf kommunaler Ebene


In Bayern bestehen schon heute in sehr vielen Kommunen Beteiligungsstrukturen für die Belange älterer Menschen. Viele Gemeinden und Städte, aber auch Landkreise verfügen über Senioren(bei)räte und/oder Seniorenbeauftragte. Aber nicht überall gibt es entsprechende Strukturen. Daher sollte in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden geprüft werden, wie die Einrichtung von Beteiligungsstrukturen weiter vorangetrieben werden kann (z. B. ein gesetzlicher Appell, eine gesetzliche Empfehlung). Dabei ist das kommunale Selbstbestimmungsrecht zu wahren.



Die Zahl der Menschen über 60 Jahre wird in Bayern von heute rd. 3,5 Millionen (26,7 % der Bevölkerung) bis 2030 auf insgesamt 4,27 Millionen (dann 32 % der Bevölkerung) ansteigen (Quelle: LfStat, Bevölkerungsvorausberechnung bis 2038, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018, Fürth 2020).


Damit gewinnt die Fürsorge für ältere Menschen, aber vor allem auch deren Teilhabe und die systematische Einbeziehung in die bayerische Politik auf allen Ebenen an Bedeutung. Ältere Menschen wollen und sollen sich engagieren, die Umgebung und die Gesellschaft mit Erfahrung und Ideen mitgestalten. Es geht beispielsweise aber auch um die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Der Verein der -Aktivsenioren- ist hier ein leuchtendes Beispiel für das große Engagement. Auch die LandesSeniorenVertretungBayern e. V. (LSVB) bzw. ihre Vorgängerorganisation, die seit den Jahren 1981/1982 besteht, ist heute ein wesentlicher Bestandteil und Akteur der bayerischen Seniorenpolitik und dokumentiert den Gestaltungswillen älterer Menschen. Über die Jahre haben sich auf bezirklicher Ebene auch regionale Strukturen der LSVB etabliert. Die politische Teilhabe soll mit einem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz gestärkt werden, das CSU und Freie Wähler in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbart haben. Dazu gehört laut Koalitionsvertrag insbesondere auch, die Würde im Alter als Verfassungsziel ausdrücklich in der Verfassung festzuschreiben.


Die Seniorenpolitik ist dabei vor allem auch eine kommunale Aufgabe, die jedoch stärker akzentuiert werden sollte, ohne sie als neue oder neu geprägte Aufgabe zu beschreiben. Art. 57 GO beschreibt in nicht abschließender Form die Aufgaben des eignen Wirkungskreises der Gemeinden. Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO spricht jedoch nach wie vor nur von der -öffentlichen Wohlfahrtspflege- und betont nur die Jugendhilfe und -ertüchtigung im Besonderen. Daher könnte die bereits bestehende gemeindliche Aufgabe der Förderung der Belange älterer Menschen textlich hervorgehoben werden.


Rd. 1.600 Kommunen in Bayern haben bereits einen Seniorenrat, Seniorenbeirat und/oder einen Seniorenbeauftragten. Gesellschaftspolitisches Zeil ist, dass mehr Kommunen Beteiligungsformen etablieren. Gemeinden und Städten müssen dabei im Rahmen ihrer Selbstbestimmung der örtlichen Situation, insbesondere der Gemeindegröße und Einwohnerstruktur, und der bereits gewachsenen Strukturen Rechnung tragen.


 

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