Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Manfred Ländner, Petra Guttenberger, Wolfgang Fackler, Thomas Huber, Volker Bauer, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Petra Högl, Marcel Huber, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Franz Rieger, Andreas Schalk, Josef Schmid, Karl Straub, Sylvia Stierstorfer, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko
Die Ereignisse von Stuttgart zeigen ein Ausmaß von blinder Zerstörungswut, Menschenverachtung gegenüber Einsatzkräften und Missachtung der rechtsstaatlichen Ordnung, wie es seit langem nicht mehr in Deutschland vorgekommen ist.
Der Landtag verurteilt diese Gewalt und die schweren Straftaten - für blindwütige Randale und Ausschreitungen ist in unserer Gesellschaft kein Platz.
Bayern ist das sicherste Bundesland in Deutschland und setzt seit vielen Jahren Bestmarken im Bereich der Inneren Sicherheit. Damit dies auch so bleibt, müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, dass Ereignisse wie in Stuttgart in Bayern nicht stattfinden.
Diejenigen die uns beschützen, verdienen die Rückendeckung des freiheitlichen, demokratischen Staates. Pauschalen Vorwürfen, wie unlängst von verschiedenen Seiten formuliert, Hassgraffitis und Hassposts gegen Einsatzkräfte unserer Polizei, Sprüchen wie -all cops are bastards- usw. stellen wir uns mit Entschiedenheit entgegen. Die Polizei ist im Rechtsstaat ein unverzichtbarer Bestandteil. Wer sie pauschal verunglimpft, schwächt die wehrhafte Demokratie. Damit ist es auch unvereinbar von einer faktischen Vermutung diskriminierenden Verhaltens von Polizeibeamten auszugehen. Mit Blick auf das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz halten wir daher fest: Der Landtag steht klar hinter der professionellen und gesetzeskonformen Arbeit der Polizei. Diskriminierenden Handlungen und Äußerungen ist wie bisher in jedem Einzelfall konsequent nachzugehen. Regelungen, denen ein Generalverdacht gegenüber der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der Polizei zugrunde liegt, lehnen wir strikt ab.
Bayern soll weiter Vorreiter für die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland sein und tatkräftig mithelfen, deren Handlungsstrategien und Ressourcen so zu optimieren, dass Brutalität und Gewalt im öffentlichen Raum nicht weiter an Boden gewinnen.
Dazu sollte insbesondere
- überprüft werden, ob es im geltenden Strafrecht trotz der Verbesserungen in den letzten Jahren Schutzlücken gibt.
- energisch das Ziel verfolgt werden, dass bei Vorkommnissen wie in Stuttgart die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Konzepte wie der seit dem 4. März 2020 geltende bayerische -Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte - Täter verfolgen, Helfer schützen- stellen sicher, dass gewalttätige Übergriffe gegen Einsatzkräfte zügig ausermittelt und angeklagt werden.
- sichergestellt werden, dass alle strafrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um erkannte Straftäter festzunehmen, beweissicher zu ermitteln und rechtskräftig zu verurteilen.
- eine konsequente Aufklärung gewaltgeneigter Szenen durch Polizei und Sicherheitsbehörden erfolgen, um entsprechende Ansammlungen und gewalttätige Ausschreitungen frühzeitig zu erkennen und die Umsetzung derselben konsequent zu verhindern.
- auf die Erfahrungsberichte des Landes Baden-Württemberg zu den Vorkommnissen in Stuttgart sich fokussiert werden, um daraus gegebenenfalls Rückschlüsse für eigene Handlungsoptionen zu entwickeln.
- die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Polizeien der Länder gestärkt werden.
Auch in Bayern ist die Anzahl an Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr besorgniserregend gestiegen. Nicht nur die steigenden Zahlen, sondern auch ein Gewaltexzess wie in Stuttgart, veranlassen uns dieses Problem weiterhin politisch aufmerksam und eng zu begleiten und hier entschieden mit den genannten Maßnahmen entgegenzusteuern.