Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Marcel Huber, Sandro Kirchner, Alexander König, Eric Beißwenger, Gudrun Brendel-Fischer, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Alexander Flierl, Petra Guttenberger, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Manfred Ländner, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Franz Rieger, Berthold Rüth, Alfred Sauter, Ulrike Scharf, Angelika Schorer, Harald Schwartz, Bernhard Seidenath, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Martin Wagle, Gerhard Waschler, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Nikolaus Kraus, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag bekennt sich zu einer vielfältigen und flächendeckenden Medienlandschaft in allen Regionen Bayerns. Die Angebote des lokalen und regionalen Fernsehens (Lokal-TV) sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Medienlandschaft und sollen das auch in Zukunft bleiben.
Der Landtag hält es daher für richtig, dass die privaten Lokal-TV-Anbieter in Zeiten der Corona-Krise angesichts eines deutlichen Rückgangs der Werbeeinahmen zusätzliche staatliche Unterstützung im Rahmen einer Sonderförderung für die Herstellung und Verbreitung ihrer Programme erhalten.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auch weiterhin für gute und verlässliche Rahmenbedingungen für das Lokal-TV in Bayern einzusetzen:
- Der Landtag befürwortet, dass die Staatsregierung bereits eine Verlängerung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens auf Grundlage des Art. 23 Bayerisches Mediengesetz über den 31. Dezember 2020 hinaus vorbereitet, und fordert die Staatsregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, damit den lokalen und regionalen Fernsehanbietern eine mittelfristige Perspektive für ihre anstehenden Investitionen eröffnet wird.
- Der Landtag unterstützt die vorgesehene Konzentration der Satellitenübertragung in Absprache mit den einzelnen Lokal-TV-Anbietern und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Dadurch können sich die Kosten für die Satellitenübertragung reduzieren, so dass mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die stärkere Förderung der Herstellungskosten und damit auch eine weitere Qualitätssteigerung der Lokalprogramme möglich ist.
- Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Lokal-TV-Anbieter gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bei der Erschließung neuer digitaler Verbreitungswege, insbesondere digitaler Medienplattformen, und damit auch neuer Zielgruppen für lokale und regionale Inhalte zu begleiten.
Die Angebote des Lokal-TV liefern täglich aktuelle und verlässliche Informationen über das Geschehen in allen Regionen Bayerns und tragen damit wesentlich zur medialen Vielfalt bei, nicht zuletzt auch dank einer kraftvollen Förderung durch den Freistaat Bayern.
Gerade in Krisenzeiten wird die Bedeutung von Qualitätsmedien und Qualitätsjournalismus einmal mehr deutlich. Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie gleichzeitig aber auch zu reduzierten Werbeeinnahmen und damit erheblichen Umsatzeinbußen bei den privaten Lokal-TV-Anbietern führen, werden diese durch den Freistaat aktuell mit einer Sonderförderung von 500.000 Euro für Herstellung und Verbreitung ihrer Programme zusätzlich unterstützt.
Art. 23 BayMG zur Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten tritt zum 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Vorschrift regelt die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, damit die Bevölkerung flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten versorgt wird. Eine Verlängerung von Art. 23 BayMG über dieses Datum hinaus ist für die Planungssicherheit der Anbieter erforderlich.
Die Lokal-TV-Anbieter wollen ab dem Jahr 2021 die bisherige Satellitenverbreitung ihrer Programme auf weniger Satelliten-Sendeplätze konzentrieren und in diesem Zusammenhang Sendegebiete zusammenlegen. Eine damit verbundene Kostenreduzierung bei der Satellitenverbreitung verschafft Spielräume für eine verstärkte Förderung der Herstellungskosten der jeweiligen Programme. Aufgrund der damit einhergehenden Restrukturierung (Änderung des Zuschnittes der Sendegebiete, technische Umrüstung der lokalen Playouts, Kommunikation der geänderten Satellitenplätze) und des technischen Fortschritts im digitalen Bereich werden mittelfristig weitere Investitionen erforderlich.
Angesichts veränderter Mediennutzung bedarf es auch der Erschließung neuer digitaler Verbreitungswege, um neue Alters- bzw. Zielgruppen für eine hochwertige Berichterstattung aus den Regionen Bayerns zu gewinnen.