Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Kerstin Radler, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst führt eine Sachverständigenanhörung zur Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) durch.
Bei der Anhörung sind insbesondere folgende Schwerpunkte zu erörtern:
- wie Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften noch stärker dem Leitbild der unternehmerischen Hochschule gerecht werden können. Dabei steht -unternehmerisch- nicht für eine reine Ökonomisierung. Vielmehr geht es um die Entfesselung der Innovationskraft und Initiative in Forschung, Lehre und Gesellschaft.
- wie der Gründergeist (Entrepreneurship) aus den Hochschulen heraus gestärkt werden kann.
- wie der Austausch von Wirtschaft und Wissenschaft und der Wissenstransfer intensiviert werden können. Hier ist auch die Einführung von Brückeninstitutionen zu prüfen.
- ob und wie die Hochschulgremien neu ausgerichtet werden können und wie insbesondere die Handlungsfähigkeit (Governance) der Hochschulen gestärkt werden kann, um den Hochschulleitungen mehr Freiheit (etwa in Bezug auf das Lehrdeputat und die Ausstattung der Professuren) einzuräumen, um künftig noch mehr internationale Spitzenforscher berufen zu können.
- wie die Internationalisierung der Hochschulen einen Schub erhalten kann, insbesondere durch ein zusätzliches Angebot an fremdsprachigen Studiengängen.
- ob und wie die Bauherrneigenschaft der Hochschulen und Universitäten künftig ausgestaltet werden muss, um künftig noch schneller und günstiger bauen zu können.
- wie der wissenschaftliche Nachwuchs künftig noch besser gefördert werden kann. So ist etwa die Einführung von Karrierezentren zu prüfen.
- wie Eignungsfeststellungsverfahren rechtssicher implementiert werden können, um den Studienerfolg und die Zufriedenheit der Studierenden zu erhöhen.
- wie lebenslanges Lernen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten dauerhaft implementiert werden kann.
- wie die Wissenschaftsfreiheit und die Grundlagenforschung sowie der Erhalt der sogenannten -kleinen Fächer- nachhaltig gesichert werden können.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung vom Oktober 2019 unter dem Titel -Hightech Agenda Bayern- eine Technologieoffensive eingeleitet, die bereits in vielen Punkten reiche Früchte getragen hat (Beispiel: KI-Wettbewerb). Nach der Coronakrise kommt der Umsetzung der Hightech Agenda eine noch zentralere Bedeutung für den Aufschwung in Bayern zu. Damit diese Initiative von den Hochschulen nun möglichst effizient und nachhaltig umgesetzt werden und der -Forschungsturbo- zünden kann, muss die Hightech Agenda nun von einer grundlegenden Reform des bestehenden Hochschulgesetzes bzw. durch Erlass eines neuen Hochschulgesetzes begleitet werden. Denn auf Basis des bestehenden Gesetzes treten die bayerischen Hochschulen im heutigen hochkompetitiven internationalen Wissenschafts- und Forschungsbetrieb auf der Stelle. Die bayerische Hochschullandschaft braucht jetzt eine Entfesselung der Kräfte.