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Kindesmissbrauch weiter effektiv bekämpfen

19.06.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/8960

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Alexander König, Thomas Huber, Petra Guttenberger, Franz Rieger, Bernhard Seidenath, Gerhard Waschler, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Martin Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Alfred Sauter, Andreas Schalk, Josef Schmid, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Johann Häusler, Gabi Schmidt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Jutta Widmann, Benno Zierer


  1. Der Landtag begrüßt die Einigung der Koalition auf Bundesebene, Kindesmissbrauch schärfer zu bestrafen. Er fordert die Staatsregierung auf, sich zusätzlich zu einer Ausweitung bisheriger Vergehenstatbestände auf Verbrechenstatbestände auf Bundesebene auch dafür einzusetzen, dass im Hinblick auf Betreiber von Missbrauchsnetzwerken und Tauschplattformen eine strafschärfende Qualifikation geschaffen wird, die dem erhöhten Unrecht und Leid der Opfer und der durch die Organisation erhöhten kriminellen Energie Rechnung trägt.

  2. Die Staatsregierung wird des Weiteren aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine Optimierung der Ermittlungsansätze weiter einzusetzen, um Täter künftig besser zu identifizieren und vor allem auch größere kriminelle Strukturen aufdecken zu können.

  3. Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, weiter nachdrücklich auf die Schließung von Schutzlücken in bundesgesetzlichen Regelungen hinzuwirken, insb. im Hinblick auf die Verankerung einer Handlungs- und Meldepflicht in § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie auf die Stärkung der Rechte und Stellung von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Ferner soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene im Rahmen der Reform des SGB VIII dafür einsetzen, dass die Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gestärkt werden. Die Staatsregierung wird gebeten, die Umsetzung des vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen Konzepts zur Etablierung eines bayernweiten Ombudschaftswesens weiterhin zu unterstützen und die Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen zu prüfen.

  4. Die Staatsregierung wird aufgefordert, das erfolgreiche, über Jahre implementierte Präventionsprogramm -Kein Täter werden- dauerhaft fortzuführen und ggf. inhaltlich sowie flächendeckend in Bayern weiter auszubauen, um zu gewährleisten, dass jeder, der proaktiv Hilfe sucht, diese auch erhalten kann.

  5. Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob neben den bestehenden und geplanten Standorten der Fachambulanzen für Sexualstraftäter entsprechende Einrichtungen an weiteren Standorten zu schaffen sind.

  6. Der Landtag begrüßt die zum Teil neuen Angebote für Schulung und Qualifizierung zum Thema Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, wie etwa die von der Staatsregierung geförderte Online-Schulung-Tools für Ärztinnen und Ärzte, die von der Bayerischen Landesärztekammer zertifiziert wurden, und fordert, diese weiter zu unterstützen, damit die Aufmerksamkeit für das Thema, die frühe Erkennung von Hinweisen und die Handlungssicherheit im konkreten Fall gestärkt werden. Darüber hinaus müssen insbesondere auch die Fachkräfte der Jugendhilfe in den Jugendämtern, in Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege, der Jugendarbeit, Lehrkräfte und Personen, die in Sportvereinen ehrenamtlich tätig sind, kontinuierlich sensibilisiert und qualifiziert werden.

  7. Die Staatsregierung wird aufgefordert, weiter die Vernetzung der maßgeblichen Akteure im Kinderschutz voranzutreiben und Strukturen wie die Bayerische Kinderschutzambulanz, die in Bayern bereits flächendeckend ausgebauten Trauma-Ambulanzen, Koordinierenden Kinderschutzstellen und Erziehungsberatungsstellen weiter zu unterstützen.

  8. Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam mit Kommunen und Trägern die Entwicklung, Aktualisierung und vor allem die Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, wie etwa Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen oder Einrichtungen der Jugendarbeit, weiter voranzutreiben und dabei auf den bereits bestehenden Bemühungen vor Ort aufzubauen. Dabei soll und muss auch die sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen stärker in den Blick genommen werden. Kinderschutzarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und multiprofessionelle Angelegenheit bedarf einer kontinuierlichen interdisziplinären Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren und Einrichtungen. Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, die Beratungsstruktur im Hinblick auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder weiterhin zu stärken und auszubauen.



Kinder sind nicht nur die Zukunft einer Gesellschaft; sie haben in ihrer Kindheit auch Anspruch auf den Schutz ihrer Entwicklung. Kindesmissbrauch stellt eine verabscheuungswürdige, menschenverachtende, traumatisierende und das gesamte weitere Leben des Kindes belastende und beeinträchtigende Straftat dar, die in aller Regel zu einer psychiatrischen Behandlungsbedürftigkeit führt. In den letzten Jahren wurde eine erschreckende Anzahl von Netzwerken, die zur gemeinsamen Begehung solch schlimmer Sexualstraftaten gegründet wurden, aufgedeckt. Auch wenn Bayern in den vergangenen Jahren u. a. mit dem Gesamtkonzept zum Kinderschutz vielfältige Strukturen zur Verbesserung der Verfolgung und Prävention von Kindesmissbrauchsfällen aufgebaut hat, gilt es angesichts des Ausmaßes der neu ans Licht gekommenen Straftaten an dieser Stelle nicht stehen zu bleiben, sondern konsequent die bestehenden Strukturen der Prävention auszubauen und sich für eine angemessene Strafschärfung einzusetzen. Missbrauchsnetzwerke und Tauschplattformen spielen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle. Diejenigen, die solche Netzwerke betreiben und damit eine Vielzahl von Kindern zu Opfern furchtbarer Straftaten machen, tragen ein besonderes Maß an Schuld. Dementsprechend sollte Bayern weiter für eine konsequente Sanktionierung eintreten.

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