Thomas Kreuzer, , Winfried Bausback, , Alexander König, , Tobias Reiß, , Tanja Schorer-Dremel, , Thomas Huber, , Bernhard Seidenath, , Gerhard Waschler, , Barbara Becker, , Alfons Brandl, , Gudrun Brendel-Fischer, , Norbert Dünkel, , Ute Eiling-Hütig, , Matthias Enghuber, , Karl Freller, , Petra Högl, , Marcel Huber, , Andreas Jäckel, , Jochen Kohler, , Beate Merk, , Martin Mittag, , Stephan Oetzinger, , Helmut Radlmeier, , Barbara Regitz, , Berthold Rüth, , Andreas Schalk, , Sylvia Stierstorfer, , Ludwig Spaenle, , Peter Tomaschko, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Susann Enders, , Johann Häusler, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Die Staatsregierung beschäftigt sich intensiv mit den Risiken und mit möglichen Handlungsstrategien für den Fall eines erneut ansteigenden Corona-Infektionsgeschehens.
Der Landtag begrüßt, dass die Staatsregierung insbesondere für den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder bereits intensive Gespräche mit den relevanten Akteuren geführt hat und führt - mit Trägern von Kinderbetreuungsangeboten, kommunalen Spitzenverbänden, medizinischen Sachverständigen.
Der Landtag bittet die Staatsregierung, die aus den Gesprächen entstehenden Überlegungen und konzeptionellen Ideen, wie die Kinderbetreuungsangebote in Bayern im Falle eines erneut ansteigenden Infektionsgeschehens reagieren und ausgestaltet werden können, zeitnah im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales, Familie und Jugend vorzustellen.
Bei diesen konzeptionellen Überlegungen sollen vor allem auch die Erfahrungen aus der Ausgestaltung und schrittweisen Öffnung der bis Ende Juni 2020 geltenden Notbetreuung miteinbezogen werden. Wie bei dieser Notbetreuung soll weiterhin ein besonderer Fokus auf den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aus besonders belasteten Familien und auf Kindern mit Behinderung liegen.
Durch das entschiedene Handeln aller Akteure im Freistaat und durch die Bemühungen der bayerischen Bevölkerung konnte die Ausbreitung des Corona-Virus in Bayern erfolgreich eingedämmt werden. Seit dem 1. Juli 2020 laufen daher auch die Kinderbetreuungsangebote im Freistaat wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Unter Einhaltung von Hygienekonzepten dürfen wieder alle Kinder ihre Einrichtungen besuchen.
Aber die Gefahren erneuter Corona-Infektionsherde oder sogar einer -zweiten- Infektionswelle sind noch nicht gebannt. Daher ist es wichtig, bereits jetzt gemeinsam mit allen verantwortlichen Akteuren konkrete Überlegungen für den Fall anzustellen, dass die Infektionszahlen insgesamt oder auch nur lokal ansteigen.
Dabei kann man auf den Erfahrungen aufbauen, die Eltern, Träger, Kommunen und Freistaat mit den bis Ende Juni 2020 geltenden Notbetreuungsmöglichkeiten, der schrittweisen Öffnung und den Betreuungskonzepten in den Kindertageseinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, heilpädagogischen Tagesstätten, Mittagsbetreuungsangeboten etc. gemacht haben. Wichtig ist, dass auch die Träger der Kinderbetreuungsangebote von Anfang an eng in die Überlegungen einbezogen werden. Denn sie sind es, die Regelungen und Maßnahmen in der täglichen Arbeit mit den Kindern umsetzen müssen. Gemeinsam können belastbare, am Wohl der Kinder, der Familien und vor allem auch der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen ausgerichtete Maßnahmen überlegt werden.