Martin Schöffel, Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Franz Rieger, Josef Schmid, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird gebeten, im Rahmen eines Gutachtens zu klären,
- welche Möglichkeiten Landwirte heute nutzen können, um Ihre Flächenbasis zu erweitern,
- wie sich die Eigentumsverhältnisse in ausgewählten Beispielsregionen in Bayern innerhalb der letzten 10 Jahre entwickelt haben,
- wie hoch der innerlandwirtschaftliche Verkehrswert im Verhältnis zum Marktwert in den 7 Regierungsbezirken ist,
- ob in Bayern landwirtschaftliche Flächen in relevanter Größenordnung als reine Geldanlage erworben werden und, falls ja, welche weiteren Versagungsgründe unter Berücksichtigung der vorgegebenen verfassungsrechtlichen Schranken geeignet wären, solche Rechtsgeschäfte einzuschränken,
- wie das Vorkaufsrecht im Rahmen von Veräußerungsgeschäften gestärkt werden kann, damit landwirtschaftliche Grundstücke verstärkt von kaufwilligen Landwirten erworben werden können,
- wie der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für Junglandwirte, Existenzgründer und ortsansässige Landwirte verbessert werden kann,
- welche Ansatzpunkte bestehen, dem dynamischen Preisanstieg für landwirtschaftliche Flächen entgegenzuwirken,
- welche Lösungsmöglichkeiten aktuell von anderen Bundesländern entwickelt werden,
- welche Rechtssysteme in anderen maßgeblichen europäischen Staaten im Hinblick auf das Grundstückverkehrsrecht mit dem deutschen Rechtssystem vergleichbar sind und welche Lösungen diese Staaten entwickelt haben, um landwirtschaftliche Nutzflächen im Eigentum von Landwirten zu halten.
Im Bericht der Staatsregierung zur Drs. 17/9764 wurde festgestellt, dass die ganz überwiegenden Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Bayern entweder nicht genehmigungsbedürftig sind, oder zu einer Genehmigung führen, weil keine Versagungsgründe greifen. Die geringe Zahl der Versagungen sei vor allem auf die hohen und wohl weitersteigenden Preise für landwirtschaftlichen Grund und Boden zurückzuführen, die häufig aus der landwirtschaftlichen Bodenrente nicht mehr wirtschaftlich getragen werden können. Um dem Grundsatz -Bauernland in Bauernhand- weiter Geltung zu verleihen, müssen daher weitere Maßnahmen entwickelt werden.