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Unnötiger Umbruch von Futterflächen verhindern

08.07.2020 - Antrag | 18/10130

Initiatoren:
Petra Högl, Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Lösung für das  Problem des periodischen Umbruchs mehrjähriger Feldfutterbau- und Weideflächen zur Vermeidung der Entstehung von Dauergrünland (DG) zu finden und weiterhin alle Möglichkeiten der flexiblen Handhabung des Fachrechts auszuschöpfen. Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, sich weiterhin auf Bundes- und Europäischer Ebene für eine grundsätzliche Lösung der Problematik im Zuge der neuen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) einzusetzen.



In Bayern gibt es eine große Anzahl von Weidebetrieben. Da in vielen Regionen zu wenig arrondiertes Grünland für die Weidehaltung vorhanden ist, werden hierfür hofnahe Ackerflächen verwendet, welche mit Gras angesät werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Risiko verbunden, dass der Ackerlandstatus für die Flächen nach fünf Jahren verloren geht. Denn seitens der Europäischen Union wurde festgelegt, dass Ackerflächen, auf denen Gras wächst, nach fünf Jahren zu Dauergrünland werden und somit deutlich an Wert verlieren.


Die Weidehaltung bietet für alle Beteiligten viele Vorteile. So zum einen der ökologische Vorteil durch weniger Bodenerosion, Bindung von CO² durch Aufbau von Humus sowie wie als natürlicher Schutz bei Starkregenereignissen. Auch der Verbraucher honoriert diese sehr artgerechte Haltungsform und der Landwirt spart in seinem Betrieb Diesel- und Stromkosten sowie den ganzjährigen Einsatz von Kraftfutter.

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