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Lagebild des Bundesamts für Verfassungsschutz zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden

05.10.2020 - Antrag | 18/10235

Initiatoren:
Manfred Ländner, Tobias Reiß, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Marcel Huber, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Wolfgang Hauber, Joachim Hanisch, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag teilt die Position des Staatsministers des Innern, für Sport und Integration, die er am 28.09.2020 allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei gegenüber im Newsletter -110 aktuell- zum Ausdruck gebracht hat. Er stellt fest, dass Fehlverhalten bzw. strafbare Handlungen von Beschäftigten der Polizei weiterhin umfassend aufzuklären sind und weiterhin mit aller Härte verfolgt werden müssen.  Der Landtag begrüßt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Lagebild zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden erstellt hat. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zeitnah über das Ergebnis dieses Lagebilds schriftlich zu berichten. Hierbei soll auch darauf eingegangen werden, welche Schlussfolgerungen die Staatsregierung hieraus auf die Ausübung der Dienstaufsicht über die Bayerische Polizei ziehen und welche sonstigen präventiven Maßnahmen sie in diesem Bereich ergreifen will.



Seit einigen Wochen sorgt bundesweit das Thema Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden für Diskussionen. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit gegen mindestens 30 Beamtinnen und Beamte ermittelt. Diese sollen über einen Messenger-Dienst rechtsextreme Nachrichten ausgetauscht haben. Daneben gibt es Ermittlungen mit Bezug zum Rechtsextremismus, in die Polizeibeamte aus Hessen, Berlin und Hamburg involviert sein könnten. Auch in Bayern mussten im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem USK München bereits disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte ergriffen werden, die beispielsweise in Sozialen Netzwerken mit Bildern und Darstellungen aus rechtsextremistischen oder antisemitischen Kreisen bzw. von verfassungsfeindlichen Symbolen hantiert haben.


Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat aktuell ein Lagebild zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden erstellt. Dieses gibt ein umfassendes Bild zu den eingeleiteten dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder Verfahren auf Grund des Verdachts von rechtsextremistischen Einstellungen oder Verhaltensweisen und stellt damit eine wertvolle Grundlage für Ansätze zu Prävention und Detektion von rechtsextremistischen Bestrebungen sowie eine effektive Reaktion darauf dar.

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