Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Petra Guttenberger, Sandro Kirchner, Alfons Brandl, Martin Huber, Beate Merk, Ulrike Scharf, Martin Schöffel, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder
Der Landtag begrüßt, dass die Staatsregierung mit ihrem Engagement im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) bereits einige Verbesserungen für den Freistaat erreicht hat, beispielsweise in den Bereichen Bürgerstromtarife, Biomassenutzung und PV-Dachanlagen.
Die Staatsregierung wird darüber hinaus aufgefordert, sich im Rahmen der EEG-Novelle weiterhin dafür einzusetzen, dass auch die weiteren bayerischen Forderungen Eingang finden. Ausdrücklich sollen Photovoltaik-Kleinanlagen von unnötigen bürokratischen Belastungen befreit werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass ausgeförderte Anlagen nur deshalb abgeschaltet werden, weil die Betreiber mit der Direktvermarktung ihres Stromes überfordert sind oder mit einer Pflicht zur Installation teurer Messsysteme unverhältnismäßig belastet werden. Dabei sollen die Regelungen zur Eigenversorgung im EEG so ausgestaltet werden, dass sie die europarechtlichen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umsetzen und einem auskömmlichen Betrieb der Anlagen nicht entgegenstehen. Vor allem sollen dafür Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt gänzlich von der EEG-Umlage befreit werden.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dafür einzusetzen, dass eine wirtschaftliche Weiternutzung von bestehenden kleinen Gülleanlagen und eine wirtschaftliche Neuinvestition in Güllekleinanlagen unter 75 kW ermöglicht wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich unmittelbar in den Anhörungsprozess in Berlin eingebracht und wertvolle Verbesserungen für den Freistaat erreichen können. Eine Reihe von bayerischen Forderungen wurde vom Bundeskabinett jedoch bisher noch nicht in die EEG-Novelle aufgenommen.
Der am 23.09.2020 durch das Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG enthält Regelungen zu ausgeförderten Photovoltaik-Kleinanlagen, die dazu führen können, dass noch funktionstüchtige Anlagen allein aufgrund unnötiger bürokratischer Hürden abgebaut werden.
Insbesondere wird in dem Gesetzesentwurf keine tatsächliche Auffanglösung für ausgeförderte Kleinanlagen geschaffen, da eine Eigenversorgung nur dann möglich sein soll, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz ausgestattet ist. Da diese Verpflichtung vor dem Hintergrund des beschränkten Nutzens und der hohen Kosten bei Kleinstanlagen als unverhältnismäßig anzusehen ist, sollte sie erst ab einer installierten Leistung von mehr als 14 Kilowatt bestehen.
Darüber hinaus sollte der Gesetzesentwurf dafür genutzt werden, die europarechtlichen Vorgaben der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) umzusetzen und die Regelungen zur Eigenversorgung grundlegend zu überarbeiten. Dabei sollten die Möglichkeiten zur umlagebefreiten Eigenversorgung wesentlich erweitert werden, indem die EEG-Umlage zumindest bei der Eigenversorgung aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt ausnahmslos einfällt. Dabei ist sicherzustellen, dass das EEG-Konto nicht unnötig belastet wird.
Die Güllenutzung soll aus Energie- und Klimaschutzgründen erhöht werden. Eine Weiternutzung von bestehenden Anlagen ist aus volkswirtschaftlicher Sicht günstiger als ein Neubau von Anlagen. Die Staatsregierung sollte sich daher im Rahmen der EEG-Novellierung dafür einsetzen, dass kleine Biogasanlagen, die nach 20 Jahren aus dem EEG herausfallen, und die zukünftig Gülle in erheblichem Umfang nutzen wollen, weiter betrieben werden können.
Um die Verwertung von Gülle zu Biogas weiter ausbauen zu können, sollten auch neue Güllekleinanlagen so gefördert werden, dass diese wirtschaftlich betrieben werden können. Das kommt der Umwelt zu Gute, bietet den Betrieben eine zusätzliche Einkommensquelle und stabilisiert deren Bestand. Güllekleinanlagen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit insbesondere in ländlichen Regionen substanzielle Pfeiler für den Ausbau der erneuerbaren Energien und können zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum beitragen. Die Vorteile ergeben sich insbesondere aus dem geringen Flächenverbrauch, des Synergie mit der bestehenden Landwirtschaft, sowie den Möglichkeiten einer variablen Einspeisung in das Netz. Darüber hinaus liefern die Anlagen durch die Reststoffverarbeitung aus der Landwirtschaft einen Anteil an der Einsparung von Treibhausgasen und dienen darüber hinaus dem Gewässerschutz.