Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Ludwig Spaenle, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Eva Gottstein, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- zu prüfen, wie zukünftig die bestehenden Maßnahmen zur Absicherung gegen Verluste im Rahmen des Korrekturprozesses bei der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen weiterentwickelt werden können. Bei der Überprüfung soll den Möglichkeiten der Digitalisierung besondere Bedeutung zukommen.
- darüber zu berichten, welche Überlegungen zu einer Härtefallregelung für von Verlusten betroffene Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer bereits angestellt wurden. Eine mögliche Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I soll dargestellt werden.
Ein Verlust von bereits angefertigten Prüfungsarbeiten während des Korrekturprozesses stellt eine besondere Härte für die betroffenen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dar. Eine Wiederholung verlorener Einzelprüfungen ist mit erheblichem zusätzlichen Aufwand für die Betroffenen verbunden, obwohl der Verlust von den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern nicht zu verantworten ist. Alle Verlustrisiken müssen - im Sinne zukünftiger Prüflinge - weiter minimiert werden.
Dabei soll auch die Möglichkeit des Einscannens der umfangreichen Klausurgehefte vor dem Versand zur digitalen Absicherung geprüft werden. Die Risiken dieses weiteren Verwaltungsschritts sind mit dessen Nutzen abzuwägen.
Für den Fall von in Zukunft weiterhin nicht vollkommen auszuschließender Verluste von Prüfungsarbeiten müssen Prüflinge durch eine Härtefallregelung geschützt werden, so dass unverschuldete Nachteile verhindert werden. Dazu ist eine Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I notwendig, die gegenwärtig ausschließlich eine Wiederholung von Einzelprüfungen vorsieht.