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Reform der Agrarpolitik - Für starke bäuerliche Familienbetriebe und gelebte Ökologie

21.10.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/10731

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Franz Rieger, Martin Schöffel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alex Dorow, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Högl, Petra Loibl, Alfred Sauter, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Walter Taubeneder, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass bei der Reform der GAP nach 2020 eine bäuerliche familiengeführte Agrarstruktur durch geeignete Maßnahmen erhalten bleibt. Dazu zählt insbesondere, dass



  • die Rahmenbedingungen auf EU-Ebene so gesetzt werden, dass in allen EU-Mitgliedstaaten ein Mehr an Umwelt- und Klimaschutzleistungen durch die Landwirtschaft erbracht wird,

  • gleichzeitig die EU-Direktzahlungen weiterhin einen bedeutsamen einkommenswirksamen Anteil behalten,

  • die Möglichkeit der Koppelung von Direktzahlungen an einzelne Produkte in den Mitgliedstaaten so begrenzt wird, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden,

  • gekoppelte tierbezogenen Prämien in Deutschland für Schäfer, Ziegen- und Mutterkuhalter umgesetzt werden,

  • bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform die Familienbetriebe weiter gestärkt werden, z. B. indem bei den EU-Direktzahlungen
    - der Förderzuschlag auf die ersten Hektare ausgeweitet,
    - eine Kappung bzw. Degression eingeführt wird und
    - weiterhin neben Vollerwerbsbetrieben auch Zu- und Nebenerwerbsbetriebe EU-Zahlungen für ihre wichtigen Leistungen für die Gesellschaft erhalten können,

  • alle Betriebe an den umwelt- und klimaschutzbezogenen Maßnahmen in der 1. Säule (Eco-Schemes) teilnehmen können und

  • weiterhin ein kooperativer Umwelt- und Naturschutz über freiwillige Maßnahmen der 2. Säule (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) auf Landesebene ermöglicht wird, um damit europäische, nationale und länderspezifische Zielsetzungen z. B. aus dem Volksbegehren, zu unterstützen,

  • die bürokratischen Lasten sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Mitgliedsstaaten so gering wie möglich gehalten werden.



Nur dann, wenn die Landwirte von ihrer täglichen Arbeit auch leben können und eine funktionierende Landwirtschaft erhalten bleibt, haben wir es auch künftig in der Hand, auf EU-, Bundes- und Landesebene zu entscheiden mit welchen Standards produziert wird und sind nicht auf Lebensmittelimporte angewiesen. Wir brauchen einen gesellschaftlich akzeptierten Konsens, wie auch in der GAP die Ziele des Green Deals verfolgt und erreicht werden können und gleichzeitig eine produktive Land- und Ernährungswirtschaft in multifunktionalen und regionalen Strukturen erhalten und weiterentwickelt werden kann.


In Bayern ist die Landwirtschaft überwiegend durch bäuerliche Familienbetriebe geprägt. Daraus ergibt sich, dass die kleinen und mittleren Familienbetriebe besonders zu unterstützen sind, weil sie wichtig für lebendige Dörfer und eine verbrauchsnahe Lebensmittelproduktion sind. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen ist zu erhalten und 70 % für die Einkommensgrundstützung bereitzustellen. Der Anteil der Direktzahlungen für die Umverteilung auf die ersten Hektar zur Unterstützung der Familienbetriebe soll auf 15% der Direktzahlungen verdoppelt werden.

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