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Rückführungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien ermöglichen

26.10.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/10882

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Petra Guttenberger, Manfred Ländner, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Marcel Huber, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Rückführungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien oder über aufnahmebereite Drittstaaten bei verfassungsgemäßer Abwägung der Grundrechte und anderer Rechte sowie bei differenzierter Betrachtung der Einzelfälle künftig möglich sind.



Der nach aktuellem Kenntnisstand islamistische Messer-Anschlag auf zwei Menschen am 4. Oktober in Dresden mit einem Todesopfer, der von einem mehrfach vorbestraften verurteilten Straftäter aus Syrien verübt wurde, erschüttert die Öffentlichkeit. Wer in Deutschland schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht oder als Gefährder unsere Demokratie und Werteordnung bekämpft, kann nicht erwarten, hier auch Hilfe und Schutz zu finden. Der derzeit noch geltende generelle Abschiebungsstopp nach Syrien muss angesichts dieser schrecklichen Tat auf den Prüfstand gestellt werden, um zu verhindern, dass insbesondere gewalttätige und verurteilte Straftäter und Gefährder diesen vermeintlichen Schutz zur Begehung von Straftaten bzw. der Verübung von Anschlägen nutzen. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Auf Bundesebene müssen nunmehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Rückführungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien oder in bzw. über aufnahmebereite Drittstaaten unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung des Einzelfalls zu ermöglichen.

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