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Corona: Ausbreitung bremsen, Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen vor Vereinsamung schützen, Testkonzept für Schnelltests vorlegen

22.10.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/10888

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, , Winfried Bausback, , Alexander König, , Tobias Reiß, , Tanja Schorer-Dremel, , Thomas Huber, , Bernhard Seidenath, , Barbara Regitz, , Barbara Becker, , Alfons Brandl, , Matthias Enghuber, , Karl Freller, , Marcel Huber, , Petra Högl, , Andreas Jäckel, , Jochen Kohler, , Beate Merk, , Martin Mittag, , Stephan Oetzinger, , Helmut Radlmeier, , Andreas Schalk, , Sylvia Stierstorfer,

Die Infektionszahlen beweisen: Corona ist nicht vorbei. Der Landtag appelliert deshalb an die Menschen im Freistaat Bayern, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, für die Beachtung der Hygieneregeln sowie für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - und zwar überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, und auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Pflicht besteht. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen.


Der Landtag begrüßt den von der Staatsregierung festgelegten klaren Fahrplan für die aktuelle Situation mit einer Maßnahmen-Kaskade ab einer Inzidenz von 35, 50 bzw. 100 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.


Dies ist lebensnotwendig, damit gerade ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen nicht an Corona sterben. Gleichzeitig muss der Vereinsamung von Menschen entgegengewirkt werden. Menschen in den Pflegeeinrichtungen oder in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen trotz Corona bedingter Vorsichtsmaßnahmen Kontakt mit Verwandten und Freunden haben können. Der Landtag fordert deshalb die Staatsregierung auf, gemeinsam mit den Trägern und Verbänden auch bei steigenden Infektionszahlen darauf hinzuwirken, dass in diesen Einrichtungen auch in den Herbst- und Wintermonaten Besuche von Angehörigen und Freunden möglich sind.

Dazu gehört auch der Einsatz von Schnelltests, sobald diese in ausreichender Zahl und guter Qualität zur Verfügung stehen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre bestehende Teststrategie und Priorisierungen laufend zu evaluieren und ggf. so fortzuentwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass Krankenhäuser, Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie weitere Institutionen mit Sorge für vulnerable Gruppen Zugriff auf ausreichend Testmöglichkeiten haben.



Um Corona-Infektionen einzudämmen, ist es von zentraler Bedeutung, dass sich die Menschen an die AHA-Regeln - Abstand, Hygiene, Alltagsmaske - halten und dass - ab einer Inzidenz von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - klar festgelegte Maßnahmen wie die verschärfte Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und eine Sperrstunde ab 23 Uhr in der Gastronomie per Allgemeinverordnung durch die Gesundheitsämter angeordnet werden können.


Gleichzeitig müssen die Erfahrungen der vergangenen Monate in der Praxis umgesetzt werden. So muss sichergestellt sein, dass die Menschen in unseren Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe nicht vereinsamen. Deshalb braucht es ein klares Testkonzept, das sicherstellt, dass zunächst Krankenhäuser, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kindergärten Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem sollen Heime - ähnlich wie Schulen und Kindergärten - bei baulichen Maßnahmen oder bei der Anschaffung von CO2-Sensoren und Luftreinigungsanlagen unterstützt werden.

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