Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 14 04 Tit. 540 75 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 250,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 250,0 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Die Anzahl der Menschen mit Demenz wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Die Behandlungsmöglichkeiten sind derzeit begrenzt. Der Bayerische Demenzsurvey hat zudem gezeigt, dass die Diagnose Demenz oft sehr spät gestellt wird und die bestehenden Hilfen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige häufig wenig bekannt sind.
Die -Bayerische Demenzwoche- wird im Jahr 2019 (vom 13. bis 22. September) erstmals stattfinden und sollte auch in den Folgejahren rund um den Weltalzheimertag als regelmäßige Veranstaltung durchgeführt werden. Ihr Ziel ist es, das Thema Demenz noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und den Bewusstseinswandel im Umgang mit dem Thema Demenz und den Betroffenen sowie deren pflegenden Angehörigen weiter voranzubringen. Mit der Bayerischen Demenzwoche soll darüber hinaus auf die vielfältigen Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Freistaat für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen hingewiesen werden. Um eine -Bayerische Demenzwoche- auch im Jahr 2020 stattfinden lassen zu können, müssen schon im Haushaltsjahr 2019 die vorbereitenden Schritte eingeleitet und finanziert werden. Dies ermöglicht der hier vorgesehene Haushaltsansatz