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Kein Platz für islamistischen Extremismus, keine Toleranz gegenüber Intoleranz - Bayerisches Maßnahmenpaket gegen islamistischen Extremismus konsequent weiterentwickeln

11.11.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/11195

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Karl Freller, Petra Guttenberger, Franz Rieger, Thomas Huber, Alex Dorow, Matthias Enghuber, Petra Högl, Martin Huber, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Alfred Sauter, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder

Der Bayerische Landtag verurteilt die jüngsten terroristischen Anschläge von Wien und Nizza und den grauenvollen islamistischen Mord an dem Lehrer Samuel Paty in Paris, den islamistisch motivierten Mord in Dresden und die anderen islamistischen Anschläge in Deutschland und Europa in den vergangenen Jahren.


Der Landtag begrüßt die wichtigen Schritte, die die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Jahren mit der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München, der Zentralen Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Extremismus im Justizvollzug  bei der Justizvollzugsanstalt Nürnberg und dem Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus ergriffen hat. Es muss alles dafür getan werden, um die politische Ordnung und das Gemeinwesen gegen islamistische Angriffe und pseudoreligiöse Hassprediger entschlossen zu verteidigen zu können.


Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, vor dem Hintergrund der erneuten Anschläge die repressiven und präventiven Ansätze konsequent fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln, insbesondere



  • sich auf Bundes- und Landesebene weiterhin für eine stetige Optimierung der Strategien und Maßnahmen gegen islamistische Propaganda und Hetze im Netz  einzusetzen;

  • sich weiter für eine Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung digitaler Spuren bei schweren staatsgefährdenden Straftaten im Rahmen des verfassungs- und europarechtlich Möglichen einzusetzen;

  • die Akzeptanz und Einhaltung grundlegender Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung z.B. der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des staatlichen Gewaltmonopols, des Respekts gegenüber unterschiedlicher sexueller Orientierung, der Meinungs- und Kunstfreiheit und der Religionsfreiheit weiter zu fördern und immer wieder einzufordern, zumindest dort, wo verfassungsfeindliche Züge erkennbar werden;

  • die wissenschaftliche Forschung zum Thema islamistischer Extremismus in Bayern weiter zu unterstützen;

  • Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte (wie z. B. MindPrevention von Ahmad Mansour) soweit noch nicht geschehen zu evaluieren und - dort wo sinnvoll und wirksam - konsequent und bedarfsgerecht fortzuführen und auszuweiten;

  • im Rahmen einer Studie zu untersuchen, wie stark islamistische Überzeugungen insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Bayern verbreitet sind, welche Strategien und Medien genutzt werden, um junge Menschen in einen islamistischen Extremismus zu locken und welche psychologischen, soziologischen und ideologischen Beweggründe zu einer solchen Radikalisierung beitragen;

  • dem Entstehen von Parallelgesellschaften und Schattenjustiz in Bayern weiter entschieden zu begegnen;

  • Hilfsangebote für junge Menschen, die sich aus islamistischen Strukturen befreien wollen, zu verbessern.

  • sich für eine verstärkte Erfassung genetischer Fingerabdrücke und effizientes Vorgehen gegen Gefährderinnen und Gefährder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene einzusetzen.

  • weiterhin alles daran zu setzen, einschlägige Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder schnellstmöglich und konsequent abzuschieben.



Die jüngsten Anschläge in Dresden, Wien, Nizza und Paris haben erneut gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus nach wie vor für die freiheitlichen Gesellschaften in Europa ist. Islamismus als religiös motivierter Extremismus ist dabei vom Islam als Religion zu unterscheiden. Islamistischer Extremismus beginnt überall dort, wo die grundlegenden Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft offen angegriffen oder in Frage gestellt werden. Er ist der ideologische Nährboden auch für terroristische Taten. Eine freie Gesellschaft muss schon diesem Nährboden die Grundlage entziehen und extremistische Strömungen frühzeitig bekämpfen.


Auch Deutschland und Bayern sind in der Vergangenheit nicht von islamistischem Extremismus verschont geblieben. Neben vollendeten Terrortaten wie z. B. der Tat am Breitscheidplatz in Berlin, die 12 Menschen das Leben kostete und bei der 67 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, gab es in Deutschland eine größere Zahl von knapp verhinderten islamistischen Terrorakten. Auch Bayern ist von Anschlägen in Ansbach, Würzburg und Waldkraiburg wie auch weiteren Anschlagsversuchen nicht verschont geblieben. Um diesen terroristischen Akten wirkungsvoll begegnen zu können ist es zwingend erforderlich, die Sicherheitsbehörden mit den entsprechenden wirkungsvollen Befugnissen auszustatten.


Religiös motivierter Extremismus beginnt nicht bei Mord oder Gewalt. Er ist überall dort zu finden, wo man sich gegen die grundlegenden Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stellt. Anzeichen können vielfältig sein und begegnen uns in unterschiedlicher Ausprägung auch in Bayern. Der Freistaat Bayern hat in der Vergangenheit wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die angesichts auch der jüngsten Anschläge fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden müssen. Dabei gilt es, umfassend und möglichst frühzeitig präventiv anzusetzen, wie etwa mit einer gezielten Unterstützung entsprechender Projekte in den Schulen, aber insbesondere auch der Jugendhilfe- und Sozialbehörden im Rahmen der neu geschaffenen -Koordinierungsstelle Radikalisierung-, die Unterstützung dabei leistet, Radikalisierung von Kindern frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

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