Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine zügige Fristenharmonisierung im strafgerichtlichen Revisionsverfahren einzusetzen.
Dabei soll sie insbesondere darauf hinwirken, dass
- für Urteilsabsetzungen eine absolute Höchstfrist eingeführt,
- die Revisionsbegründungsfrist bei 50 Verhandlungstagen auf 2 Monate und bei 100 Verhandlungstagen auf 3 Monate verlängert
- und eine Protokollfertigstellungsfrist eingeführt wird.
Die Revisionsbegründungsfrist beträgt einen Monat und ist nicht verlängerbar.
Für die Anwaltschaft ist dies besonders dann problematisch, wenn das Urteil äußerst umfangreich ist und das Gericht zuvor mehrere Monate oder gar Jahre Zeit für die Abfassung hatte.
Für die Absetzung des Urteils besteht zwar eine gesetzliche Frist, diese verlängert sich aber je nach Anzahl der Hauptverhandlungstage, so dass die Urteilsabsetzungsfrist in extremen Ausnahmefällen sehr lange werden kann. Die unbegrenzte Verlängerung der Absetzungsfrist ist nicht angemessen und sollte vom Gesetzgeber bei einer Höchstdauer (-absolute Höchstfrist-) gedeckelt werden.
Zudem sollte die Fertigstellung des Protokolls befristet werden und das Protokoll im unmittelbaren Anschluss an die Hauptverhandlung aktenkundig gemacht werden.