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zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus

23.11.2020 - Änderungsantrag | 18/11467

Initiatoren:
Ulrike Scharf, Josef Schmid, Jürgen Baumgärtner, Alexander König, Jochen Kohler, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Klaus Stöttner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Hans Friedl

§ 12 Satz 2 in der Fassung des Änderungsantrags auf Drs. 18/10171 und des Änderungsantrages auf Drs. 18/10474 wird wie folgt gefasst:

 -2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 36 Buchst. e am 15. Januar 2021 in Kraft.-



Durch ein vorgezogenes Inkrafttreten der Ermächtigungsgrundlage für Abstandsflächensatzungen besteht für die Kommunen die Möglichkeit, möglicherweise gewünschte Abweichungen rechtssicher umzusetzen.

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