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Vergilbungsviren-Befall in Zuckerrüben - Notfallzulassung für Neonikotinoide

09.12.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/11910

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Martin Schöffel, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag nimmt die Warnhinweise der European Food Safety Authority (efsa) zur Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden (Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin) sehr ernst. Das Verbot, die drei genannten Wirkstoffe im Freiland anzuwenden, wird daher nicht in Frage gestellt.


 


Für besondere Ausnahmesituationen lässt das Pflanzenschutzrecht sog. Notfallzulassungen zu. Eine Sondersituation dieser Art ist in bestimmten Zuckerrübenanbaugebieten in Deutschland gegeben. In Bayern ist insbesondere das fränkische Zuckerrübenanbaugebiet betroffen. Dort ist in diesem Jahr die viriöse Vergilbung und die bakteriöse SBR-Vergilbung in erheblichem Maße festgestellt worden, was den Anbau von Zuckerrüben im diesem Anbaugebiet existenziell gefährdet.


 


Um zumindest die in fränkischen Anbaugebiet im Anbaujahr 2020 nahezu flächendeckend vorkommende viröse Vergilbung im Anbaujahr 2021 erfolgreich bekämpfen zu können, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Antrag auf Notzulassung des Verbands Fränkischer Zuckerrübenanber e.V.  für die Beizung von Zuckerrübensaatgut mit dem Produkt Cruiser 600 FS mit reduzierter Aufwandmenge für das Anbaugebiet Franken genehmigt wird.


 


Die Staatsregierung wird ergänzend dazu aufgefordert, den Prozess der Notfallzulassung positiv zu begleiten, z.B. die notwendigen ergänzenden Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz von Insekten und anderer Nichtzielorganismen zu regeln und dazu auch weitreichende flankierende Maßnahmen über die Beizung und die Aussaat hinaus anzuordnen und zu überwachen.


 


Der Landtag bekennt sich weiterhin zum Zuckerrübenanbau als Existenzgrundlage vieler landwirtschaftlicher Betriebe und zu den bestehenden Produktionsstandorten für Zucker. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich weiterhin auf Bundes- und Europaebene die Bemühungen um faire Rahmenbedingungen für den bayerischen Zuckerrübenanbau einzusetzen.


 


In Bayern sollen die Verfahren zum integrierten, umweltgerechten Pflanzenbau insbesondere auch im Bereich des Zuckerrübenanbaus weiter intensiviert, das Monitoringverfahren zu Vergilbungskrankheiten weitergeführt und das Vergilbungsvirus sowie die bakterielle SBR-Vergilbungskrankheit in das Versuchswesen und in die Forschungsarbeiten mit einbezogen werden.



In Bayern hat der Zuckerrübenanbau in Gunstlagen eine große Bedeutung. Er konzentriert sich im Umfeld der drei bayerischen Zuckerwerke Ochsenfurt, Rain am Lech sowie Plattling. Der Zuckerrübenanbau sichert daher nicht nur die Existenz von rund 8.000 Landwirten/innen sondern auch zahlreicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vor- und nachgelagerten Bereich. In Bayern ist heuer in den fränkischen Rübenanbaugebieten die viriöse Vergilbung, die durch Läuse übertragen wird, beinahe flächendeckend sowie die bakteriöse SBR-Vergilbung, die durch die Schilf-Glasflügelzikade übertragen wird,  festzustellen, Um den Überträger der virösern Vergilbung, die Läuse zu bekämpfen, wurden zwischen zwei und vier Flächenbehandlungen bei Zuckerrüben durchgeführt, um beträchtliche Folgeschäden an der Kultur zu verhindern. Beim häufigen Einsatz von Flächenbehandlungen zur Bekämpfung der Rübenvergilbung mit den aktuell zugelassenen drei insektiziden Wirkstoffen ist außerdem die Gefahr einer schnellen Resistenzbildung bei den Vektoren gegeben. Bei einer Notfallzulassung für Cruiser 600 F, Wirkstoff: Thiamethoxam zur Saatgutbehandlung wären die Flächenbehandlungen nicht mehr nötig. Zuckerrüben kommen im Anbau nicht zur Blüte. Dennoch muss für eine regionale Notfallzulassung ein sehr strenger Maßstab angelegt werden. Eine Notfallzulassung kann nicht für das gesamte Land vorsorglich erlassen werden sie muss zum Schutz von Bienen und anderen Insekten auf Gebiete reduziert werden, in denen eine erhebliche Gefahr durch das Virus droht. Außerdem sind zum Schutz von Insekten und anderen Nichtzielorganismen ergänzende Risikomanagementmaßnahmen und andere flankierende Maßnahmen über die Beizung und die Aussaat hinaus notwendig, für deren Umsetzung rechtssicher gesorgt werden muss. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass für die Schilf-Glasflügelzikade derzeit keine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie bekannt ist.

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