Wolfgang Fackler, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Holger Dremel, Karl Freller, Max Gibis, Alfred Grob, Marcel Huber, Andreas Jäckel, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Wie wichtig ein starker und leistungsfähiger öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist, hat sich gerade in der aktuellen Corona-Pandemie gezeigt und zeigt sich tagtäglich weiter. Der Landtag dankt deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGD in Bayern ausdrücklich für ihren herausragenden Einsatz im Dienste der Gesundheit der Menschen in unserem Land.
Um den ÖGD weiter zu stärken, muss die Attraktivität des ÖGD weiter erhöht und die Verzahnung mit dem niedergelassenen und dem stationären Bereich weiter verbessert werden.
Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert,
- die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern weiter voranzutreiben, um die Möglichkeiten und die Effizienz der Patientenversorgung und Pandemiebekämpfung zu stärken und so die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.
- Maßnahmen zu ergreifen, damit offene Stellen im ÖGD rasch besetzt werden können und von der Möglichkeit, geeignete befristete Mitarbeiter auf unbefristete Stellen zu übernehmen, frühestmöglich Gebrauch zu machen.
- die Zulassungsbedingungen zum Amtsarztlehrgang zu überarbeiten und Möglichkeiten zu eröffnen, auch Beschäftigte jenseits der Verbeamtungsgrenze von 45 Jahren bis zu einem Höchstalter von 55 Jahren zur Teilnahme zuzulassen.
- zu prüfen, ob und wie die Besoldung der Amtsärztinnen und -ärzte sowie deren Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung verbessert werden können.
- zu prüfen, ob und welche weiteren Verbesserungen für die Übernahme der Bewerber in das Beamtenverhältnis es geben könnte und sollte.
- zu prüfen, inwieweit das ärztliche und medizinische Personal dauerhaft durch Assistenzkräfte von bürokratischen Arbeiten entlastet werden kann.
Der Landtag begrüßt den Abschluss des Paktes für den ÖGD zwischen Bund, Ländern und den betroffenen Kommunalen Spitzenverbänden. Eine nachhaltige Stärkung des ÖGD durch einen verlässlichen, dauerhaften Personalaufwuchs erscheint dringend geboten. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, zeitnah die erforderlichen Planstellen zur maximalen Ausschöpfung der finanziellen Förderung des Bundes zu schaffen.
Im Rahmen des Paktes für den ÖGD haben sich der Bund und die Länder auch geeinigt, dass die dringende notwendige Digitalisierung im ÖGD vorangetrieben werden soll, um die Arbeit effizienter zu gestalten.
Schließlich soll die Verankerung und Bedeutung von Public Health und damit die Versorgungsforschung an den Hochschulen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel weiter intensiviert werden. So wird es möglich sein, den Stellenwert des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auch in der akademischen Forschung und Lehre weiter zu stärken.
Die Staatsregierung wird zudem gebeten, im Ausschuss für Gesundheit und Pflege über all diese Punkte zu berichten.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat gerade in der Pandemie seine Bedeutung unter Beweis gestellt. Um auch künftig den Nachwuchs für den ÖGD zu sichern, hat der Bayerische Landtag ab dem Wintersemester 2021/22 die Einführung einer Amtsarztquote im Medizinstudium beschlossen. Analog zur Landarztquote wird so angehenden Medizinerinnen und Medizinern, die sich bereits vor dem Studium für eine Amtsarztlaufbahn entscheiden, die Aufnahme eines Medizinstudiums erleichtert. Mit Blick auf die Corona-Pandemie hat sich das als weitsichtige und wegweisende Entscheidung erwiesen.
Die Verankerung von Public Health ist insbesondere für die Attraktivität des ÖGD als Berufsfeld für Ärzte von besonderer Bedeutung, da es bisher hier anders als in anderen medizinischen Fächern keine akademischen Forschungs- und Weiterbildungsperspektiven gibt. Daher sollte hier einer spezifischen Ausrichtung auf Forschungsfragen des ÖGD Rechnung getragen werden, entsprechend des Beschlusses des Landtags 18/9013 vom 7.7.2020 (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006768.pdf). Dies wäre eine wichtige Hilfestellung für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des ÖGD in Bayern auf der Grundlage des Pakts für den ÖGD.
Nichtsdestotrotz muss die Attraktivität des Amtsarztberufs weiter gesteigert werden. Die Digitalisierung der Gesundheitsämter kann ebenso ein Baustein hierfür sein wie deren personelle und finanzielle Ausstattung. Gleichzeitig muss auch die Forschung in diesem Bereich weiter vorangetrieben werden.
Auch lebensälteren Ärztinnen und Ärzten muss grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, an einem Amtsarztlehrgang teilzunehmen. Analog zur Amtsarztquote beim Studium muss gewährleistet sein, dass die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Anschluss noch mindestens zehn Jahre als Amtsärztinnen und Amtsärzte tätig sind. Aus diesem Grund liegt nahe, Beschäftigte, welche für eine Teilnahme an einem Amtsarztlehrgang in Betracht kommen, bis zu einem Höchstalter des vollendeten 55. Lebensjahres zuzulassen.