Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Jürgen Baumgärtner, Eric Beißwenger, Sandro Kirchner, Walter Nussel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alexander Flierl, Martin Huber, Jochen Kohler, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Tobias Reiß, Ulrike Scharf, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Klaus Stöttner, Martin Wagle
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die geplante Mantel-Verordnung des Bundes (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) eine Länderöffnungsklausel vorsieht, damit der bewährte Bayerische Verfüll-Leitfaden weiterhin angewandt werden kann.
Zur Entsorgung mineralischer Bauabfälle gilt derzeit in Bayern der Leitfaden -Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen (Verfüll-Leitfaden)-. Der Leitfaden und die dazugehörigen Anlagen geben ein abgestimmtes und geschlossenes Konzept für die Verfüllung im Wege der Verwertung von mineralischen Abfällen sowie für die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall vor. Der Verfüll-Leitfaden kann aber als bayerische Regelung nur fortbestehen, wenn eine entsprechende Länderöffnungsklausel in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) dies ermöglicht.
Wenn der Bayerische Verfüll-Leitfaden nicht mehr angewandt werden kann, kommt es zu negativen Auswirkungen auf die Bau- und Entsorgungswirtschaft Bayerns. Direkte Folgen sind, neben dem nochmals deutlich erhöhten Bedarf an weiteren Deponien, höhere Entsorgungs- und Baukosten. Indirekt würde dies ferner zu einem erhöhten Transportaufkommen und damit zu einer erhöhten Freisetzung von klimaschädlichem Kohlendioxid aufgrund der deutlich gesteigerten LKW-Transporte führen.
Die im Entwurf der Mantelverordnung des Bundes enthaltenen strengeren Anforderungen hätten zur Folge, dass relevante Mengen an Bauschutt nicht mehr in Verfüllungen verwertet werden könnten. Mit dem Wegfall von Verfüllkapazitäten können die betroffenen Flächen zudem nicht dem ursprünglichen Eigentümer zu Bewirtschaftung übergeben werden. Mittel- bis langfristig dürfte dies auch zu Engpässen bei der Versorgung mit Rohstoffen führen, wenn aus diesem Grund Eigentümern für die Rohstoffgewinnung keine Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Als Handlungsoptionen für die Bauabfälle verblieben im Wesentlichen die Verwertung in technischen Bauwerken, eine Steigerung des Recyclings, die Behandlung von Böden in Bodenreinigungsanlagen und ein Verbringen in Deponien. Dies ginge zum einen zu Lasten der bestehenden Deponiekapazitäten, zum anderen würden die Entsorgungskosten für Bauherren dramatisch steigen.
Zudem ist die im Plenum des Bundesrats angenommene neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV-neu) selbst auch inhaltlich abzulehnen, da sie die mit der Verordnung verfolgten Interessen nicht in hinnehmbarer Weise mit den Interessen der Wirtschaft und der Praktikabilität in Einklang bringt.
Sowohl der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat als auch der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur haben zwischenzeitlich gegenüber der Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr bekräftigt, die gegenwärtig nach der Bundesratsbehandlung vorliegende Mantelverordnung abzulehnen, da gerade die vom Bundesrat angenommene Regelung letztlich nicht gewährleiste, zusätzliche Deponierungsmengen zu verhindern und die Recyclingmöglichkeiten zu erhalten.