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Doppelhaushaltsplan 2019/2020:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Studie zur Evaluierung von Sprachtests für ausländische Mediziner (Kap. 14 03 Tit. 526 64)

15.03.2019 - Änderungsantrag | 18/970

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 14 03 Tit. 526 64 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 135,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 135,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Um in Deutschland ihre Approbation zu erhalten, durchlaufen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland ein Anerkennungsverfahren, bei dem sie neben ihrer fachlichen Qualifizierung auch allgemeine und fachspezifische Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Letzteres soll die reibungslose Kommunikation zwischen allen Akteuren im medizinischen Alltag garantieren - und damit ein wichtiges Fundament für das Arzt-Patienten-Verhältnis und eine aktivierende Pflege sein.


Ziel der Studie soll ein Vergleich zwischen den bisherigen durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) durchgeführten Sprachtests für ausländische Mediziner in Bayern, die ursprünglich durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe entwickelt wurden, mit dem von der Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) entwickelten Sprachtest "SAM - Sprachtest für ausländische Mediziner" sein.


Die Evaluierung soll durch einen externen Dritten erfolgen.


 


 

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