Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Sandro Kirchner, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel weiterhin für eine Stärkung der bayerischen Kurorte und Heilbäder einzusetzen.
Der Landtag begrüßt, dass im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Vorsorgeleistungen nach §23 Absatz 2 Satz 1 SGB V aufgegriffen und die sogenannte offene Badekur in anerkannten Kurorten wieder als Pflichtleistung im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden soll.
Um auch die Rehabilitationseinrichtungen weiter zu stärken, hat der Landtag bereits beschlossen (Drs. 18/10274), spezielle Rehabilitationskonzepte zur Nachsorge von Corona-Patientinnen und Patienten zu entwickeln. Der Landtag unterstützt, dass dazu ein Runder Tisch einberufen wurde. Über die Gespräche dort soll dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege berichtet werden.
Corona ist noch längst nicht besiegt. Der Freistaat Bayern geht mit seinem Präventionsplan, vielen Initiativen im Bereich der Gesundheitsförderung und der integrativen Medizin einen eigenen Weg und betont die Bedeutung von Eigenverantwortung und Prävention. In Bayern als Land von Sebastian Kneipp leisten gerade die Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und Heilbädern einen wichtigen Beitrag für die medizinische Vorsorge und bilden damit einen bedeutenden Baustein für ein gesundes Leben. Deshalb sollten die Vorsorgeleistungen wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden.
Die Finanzierung der ambulanten Vorsorgemaßnahme, der offenen Badekur, wird dabei den staatlichen Haushalt in nicht allzu hohem Maße belasten, da zum einen die in den Kurorten geschaffenen bzw. gehaltenen Arbeitsplätze Steuern und Abgaben in vergleichbarer Dimension erwirtschaften. Zum anderen wurden in der Zeit, in welcher die offene Badekur als Präventionsprogramm von den Kassen mitfinanziert wurde, rund 85 Prozent der Aufwendungen durch die Gesundheitssuchenden selbst beglichen. Die Vorsorgemaßnahme ist somit zielgerichtet, verfügt über einen hohen Anteil an Eigenmotivation, ist finanzierbar und sorgt für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den häufig in dezentralen und strukturschwachen Regionen angesiedelten Heilbädern und Kurorten und vor allem für eine bessere Gesundheit der Bevölkerung.
Schon heute ist absehbar, dass Spätfolgen einer Corona-Erkrankung für die betroffenen Patientinnen und Patienten auftreten können - sowohl im somatischen als auch im psychischen Bereich. Deshalb brauchen wir die Expertise und die Kompetenz in unseren Kur- und Rehaeinrichtungen, um die Nachsorge sicherzustellen und Spätfolgen von Corona für den Einzelnen so gering wie möglich zu halten.