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Haushaltsplan 2021
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)
hier: Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Stichschutzwesten (Kap. 04 04 Tit. 514 11)

21.01.2021 - Änderungsantrag | 18/13031

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 04 04 Tit. 514 11 wird der Ansatz für das Jahr 2021 um 350,0 Tsd. Euro von 639,5 Tsd. Euro auf 989,5 Tsd. Euro zur Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Stichschutzwesten erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Sicherheit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist ein wichtiges Anliegen der Justiz. Nicht zuletzt mit Blick auf einen Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Ansbach im März 2020 sollen - zusätzlich zu den bereits vorhandenen ballistischen Schutzwesten - Westen bzw. Unterhemden oder Jacken mit schnitt- und/oder stichhemmenden Eigenschaften beschafft werden. Die Anschaffung dieser speziellen Schutzausrüstung wird die Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher signifikant erhöhen. Insgesamt sind in Bayern ca. 700 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Kopfzahl) tätig; hinzu kommen Nachwuchskräfte für den Gerichtsvollzieherdienst.

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