Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushalt 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:
Zur Erarbeitung eines Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht für Badestellen an natürlichen Gewässern werden die Ansätze 2021 bei Kap. 04 01 Tit. 531 11 und Kap. 04 02 Tit. 526 11 um jeweils 37,5 Tsd. EUR auf künftig 237,5 Tsd. EUR (Tit. 04 01/531 11) und 115,8 Tsd. EUR (Tit. 04 02/526 11) erhöht:
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Die Frage der Haftung der Kommunen für Unfälle an Badestellen ist Gegenstand einer erhitzten öffentlichen Diskussion und sorgt bisweilen für starke Verunsicherung bei kommunalen Entscheidungsträgern. Es ist beabsichtigt, durch die Erarbeitung eines Regelwerks mit Empfehlungen (Bayerischer Leitfaden) durch unabhängige Experten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Anhand existierender Rechtsprechung und unter angemessener Anwendung der einschlägigen haftungsrechtlichen Wertungen sowie unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen sollen u. a. möglichst konkrete Handreichungen dafür gegeben werden, wann eine Schwimm-/Badeaufsicht geboten ist und wann allgemeine Vorkehrungen (z. B. regelmäßige Überwachung und Ausbesserung von Anlagen oder der Untergrundbeschaffenheit) ausreichen.