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Haushaltsplan 2021:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus)
hier: Projektförderung von Jugendkunstschulen (Kap. 05 05 Tit. 684 68)

22.01.2021 - Änderungsantrag | 18/13039

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, , Alexander König, , Winfried Bausback, , Josef Zellmeier, , Gerhard Waschler, , Michael Hofmann, , Martin Bachhuber, , Gudrun Brendel-Fischer, , Norbert Dünkel, , Ute Eiling-Hütig, , Hans Herold, , Johannes Hintersberger, , Gerhard Hopp, , Harald Kühn, , Stephan Oetzinger, , Barbara Regitz, , Berthold Rüth, , Ludwig Spaenle, , Peter Tomaschko, , Steffen Vogel, , Ernst Weidenbusch, , Georg Winter, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Bernhard Pohl, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,

Im Entwurf für den Haushalt 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 05 05 Tit. 684 68 wird der Ansatz für das Jahr 2021 um 50,0 Tsd. Euro von 254,0 Tsd. Euro auf 304,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Jugendkunstschulen leisten in ganz Bayern, gerade auch in ländlichen Regionen, eine herausragende Arbeit im Bereich der außerunterrichtlichen künstlerisch-kreativen Bildung: Sie bieten u. a. sparten­übergreifende Kurse, Projekte und Workshops aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Grafik, Fotografie, Literatur, digitale Medien, Theater, Musik, Tanz und Performance an. Sie leisten damit eine wichtige Ergänzung des schulischen Unterrichts.
Je nach der Weiterentwicklung des Corona-Infektionsgeschehens können mit den bereitgestellten Mitteln zusätzliche Kosten, die den Jugendkunstschulen bei der Bewältigung der Beschränkungen und Hygieneschutzmaßnahmen entstehen, abgefangen werden: In diesem Sinne können zum einen digitale, kontaktlose oder hybride Projekte durchgeführt, zum anderen aufgrund der Abstandsregelungen reduzierte Gruppengrößen subventioniert und damit ermöglicht werden. Die zusätzlichen Mittel sind auf ein Jahr (Kalenderjahr 2021) begrenzt.

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