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Haushaltsplan 2021:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst)
hier: Unterstützung der Universitäten bei der Psychotherapeuten-Ausbildungsreform (Kap. 15 28 Tit. 812 73)

22.01.2021 - Änderungsantrag | 18/13083

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Robert Brannekämper, Johannes Hintersberger, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Martin Bachhuber, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Bernhard Seidenath, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 15 28 Tit. 812 73 wird der Ansatz für das Jahr 2021 um 500,0 Tsd. Euro von 5.494,6 Tsd. Euro auf 5.994,6 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung ist aufgrund bundesgesetzlicher Regelung verpflichtend. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019 überführt die bisher im Anschluss an ein Studium an staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten durchgeführte Qualifizierung zum Psychotherapeuten in ein rein universitäres Studium, das direkt zur Approbation führt. Dies macht sowohl die Einführung neuer Master-Studiengänge für Psychotherapie als auch inhaltliche Anpassungen an den bisher von bayerischen Universitäten angebotenen Bachelor-Studiengängen für Psychologie erforderlich. Durch die Vermittlung neuer Inhalte ist die Anschaffung neuer Lehrmaterialien und von IT-Ausstattung unumgänglich.

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