Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
- Bei Kap. 14 04 TG 57 wird die Zweckbestimmung der Titelgruppe wie folgt neu gefasst: -Angehörigenarbeit, Pflegestützpunkte-.
- Bei Kap. 14 04 Tit. 633 57 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 1.000,0 Tsd. Euro von 101,4 Tsd. Euro auf 1.101,4 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Pflegestützpunkte bieten Hilfesuchenden und weiteren Interessierten Beratung und Unterstützung - für den häuslichen Bereich, im ambulanten sowie im stationären Sektor. Pflegebedürftige und/oder ihre pflegenden Angehörigen erhalten im Pflegestützpunkt unabhängige, individuelle Beratung und konkrete Hilfestellungen.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft trat, sah erstmals die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, die Auskunfts- und Beratungsangebote der verschiedenen Sozialleistungsträger rund um die Pflege zu verbessern und die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren. Derzeit gibt es in Bayern neun Pflegestützpunkte. Parteiübergreifend wurden im Landtag in den vergangenen Monaten das Ziel geäußert, die Zahl deutlich zu erhöhen.
Träger der Pflegestützpunkte können die Pflege- und Krankenkassen, in Zusammenarbeit mit den Landkreisen kreisfreien Städten und Bezirken sein.
Mit den hier veranschlagten Mitteln soll der Aufbau weiterer Pflegestützpunkte begünstigt und die Vernetzung und der Wissenstransfer gestärkt werden. Hierzu können neue Pflegestützpunkte eine einmalige Förderung für Sachmittel in Höhe von bis zu 20.000,00 - erhalten.
Weiterhin können mit den Mitteln Maßnahmen zur Unterstützung aller Pflegestützpunkte wie insbesondere Schulungen, Fachveranstaltungen und Vernetzungsarbeit finanziert werden. Zudem soll der räumliche Zusammenschluss von Pflegestützpunkten und bereits bestehenden Fachstellen für pflegende Angehörige unterstützt werden.