Antragssuche

Haushalt 2021:
hier: Task Force Denkmalpflege (Kap. 15 74 Tit. 428 73 und 686 01)


21.01.2021 - Änderungsantrag | 18/13093

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Robert Brannekämper, Johannes Hintersberger, Martin Bachhuber, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2021 werden folgende Änderungen vorgenommen:


Im Stellenplan werden bei Kap. 15 74 (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München) Tit. 428 73 (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) zwei Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neu ausgebracht.


Entsprechend hierzu wird der Ansatz bei Kap. 15 74 (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München) Tit. 428 73 (Vergütungen der Arbeitnehmer) für das Jahr 2021 um 72,4 Tsd. - auf 462,4 Tsd. - erhöht.


Die Abdeckung der Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung zu Lasten von Tit. 686 01 (Kulturerbe Bayern). Für 2021 wird hierzu der Ansatz bei Kap. 15 74 Tit. 686 01 um 72,4 Tsd. - auf 327,6 Tsd. - gemindert.


Der im Sachhaushalt zu Kap. 15 74 Tit. 428 73 ausgebrachte Vermerk -Zu Lasten der Mittel dürfen bis zu 2 unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden- wird wie folgt geändert: Die Zahl 2 wird durch die Zahl 4 ersetzt.



In den vergangenen Jahren hat sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit einer Vielzahl an Petitionen betreffend Baudenkmäler in ganz Bayern befasst, die durch Unterlassung der Eigentümer allmählich verfielen und die nun der Nachwelt nicht mehr erhalten werden können, sondern bedauerlicher Weise unrettbar verloren sind.


Die Denkmalschutzbehörden kümmern sich zwar um eine Vielzahl von denkmalschutzrechtlichen Themen und Objekten, verfügen aber im Einzelfall nicht über genügend Kapazitäten, um jeden einzelnen Eigentümer von der Notwendigkeit der Bestandserhaltung zu überzeugen. Auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Denkmalschutzbehörden verstärken das Problem. Vereine, die sich ehrenamtlich um den Denkmalschutz (-Rettet die Fachwerkhäuser-) kümmern, stoßen in ihrem Wirken schnell an ihre personellen und rechtlichen Grenzen.


Der Bayerische Landtag hält es deshalb für notwendig, sich zunächst einen landesweiten und systematischen Überblick über das verfallende Kulturerbe zu verschaffen. Eine neu zu schaffende Task Force Denkmalpflege im Landesdenkmalamt kann die Unteren Denkmalschutzbehörden bei Fällen entlasten sowie bayernweit die relevanten Fälle im Blick behalten und damit auch der Staatsregierung beratend zur Seite stehen. Insoweit scheint auch eine Ansiedelung dieser Task Force beim Generalkonservator sinnvoll.


Der bayernweit sehr aktive Verein Kulturerbe Bayern hält diese wichtige Initiative zum Erhalt bayerischen Kulturerbes für unterstützenswert und ist bereit, sich in das Verfahren einzubringen und gemeinsam mit dem Landesamt den Denkmalschutz voranzubringen.

Zurück zur Übersicht