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Haushalt 2021 hier: Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
hier: Allgemeine Bewilligungen - Bereich Landwirtschaft (Kap. 08 03 Tit. 683 98)

22.01.2021 - Änderungsantrag | 18/13724

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Martin Schöffel, Martin Bachhuber, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Petra Högl, Harald Kühn, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2021 werden folgende Änderungen vorgenommen:


Bei Kap. 08 03 Tit. 683 98 wird der Ansatz für das Jahr 2021 um 2.000,0 Tsd. Euro von


2.000,0 Tsd. Euro auf 4.000,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die bayerischen Landwirte stehen vor der großen Herausforderung, die rechtlichen und damit einhergehenden administrativen Anforderungen zum Tier-, Umwelt- und Klimaschutz einzuhalten und weiterhin ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Um die Betriebe zu entlasten und im Bereich der Digitalisierung ihre Unabhängigkeit zu wahren, müssen die Landwirte unter Beachtung des Datenschutzes bestmöglich mit auf Daten basierenden Informationen und Entscheidungshilfen unterstützt werden. Dazu sind bereits viele wertvolle Daten bei den Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft vorhanden, jedoch isoliert, nicht ausreichend vernetzt und kaum mit staatlichen Daten verschnitten. Damit auch unsere bäuerlichen Familienbetriebe moderne IT-Technologien und intelligente Anwendungen nutzen können, müssen diese Daten nutzbar gemacht und mit den notwendigen Daten staatlicher Stellen über standardisierte Schnittstellen vernetzt werden.
Ein für die Landwirte geschützter bayerischer Agrardatenraum inklusive der Entwicklung von Anwendungen für die Landwirte in Form von mobilen Apps zur Bewältigung der o. g. Herausforderungen bietet die notwendige bürokratische Entlastung, schafft neue Möglichkeiten in der Vermarktung und stärkt die Betriebe im Wettbewerb. Durch die Schaffung von entsprechenden Schnittstellen und IT-Andockstellen können alle Organisationen der Landwirtschaft, die Daten erheben und verarbeiten, aber auch die Agrarwirtschaft von den Vorteilen eines bayerischen Agrardatenraums profitieren.


 

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