Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Norbert Dünkel, Holger Dremel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Marcel Huber, Harald Kühn, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushaltsplan 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 03 15 Tit. 812 99 wird der Ansatz einmalig um 130,0 Tsd. Euro von 682,8 Tsd. Euro auf 812,8 Tsd. Euro für die Beschaffung zusätzlicher verschlusssachengeeigneter Laptops erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Nicht nur wegen des grundsätzlichen Erfordernisses der digitalen Ausstattung der staatlichen Arbeitsplätze zum Zwecke der Sicherung des Personalnachwuchses (-Flexibilisierung der Arbeitsmodelle-), sondern vor allem zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Aufgabenerledigung in Krisenzeiten wie Corona ist es zwingend erforderlich, auch VS-geeignete mobile Digitalisierung im LfV verstärkt zu ermöglichen. Sowohl infektionsschutzmotivierte Vereinzelungsgebote (z.B. Homeoffice für Risikogruppen), schnelle Bearbeitungserfordernisse in Anschlagsfällen auch außerhalb der Dienstzeit sowie die stark notleidenden Raumkapazitäten im LfV zeigen diesen Bedarf täglich auf.
Es bedarf vermehrt Mobilgeräte (Laptops), die auch Zugriff auf die fachlichen Verfassungsschutzdateien (NADIS, DMS) ermöglichen; dies ist aus Sicherheitsgründen nur mit aufwändig geschützten, bis zum VS-Grad GEHEIM zugelassenen Geräten möglich. Die einmalig zusätzlichen Mittel von 130,0 Tsd. Euro dienen zur Beschaffung solcher Geräte.
Für die digitale Transformation in der Breite (alternierende Wohnraumarbeit, Flexitag) sind zudem Laptops mit einer Zulassung bis -VS-Nur für den Dienstgebrauch- in größerer Zahl erforderlich, mit denen demnächst zumindest auf das interne Mailsystem sowie auf den Behördennetzverkehr Zugriff genommen werden kann. Hierfür gelten die oben dargestellten Begründungen gleichermaßen.