Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Marcel Huber, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushaltsplan 2021 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 03 20 Tit. 812 99 wird der Ansatz einmalig um 1.600,0 Tsd. Euro von 160,0 Tsd. Euro auf 1.760,0 Tsd. Euro für die Beschaffung zusätzlicher Convertibles für die Ausbildung erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Mit dem Programm Mobile Police verfolgt die Bayerische Polizei unter anderem eine fahrzeugbezogene Ausstattung mit Convertibles und eine personenbezogene Ausstattung mit Smartphones. Beides muss auch in der Ausbildung integriert werden, um die Grundlagen für einen bestmöglichen Einsatz der Geräte auf den Dienststellen zu schaffen. Zudem bedarf es einer Modernisierung der Wissensvermittlung in der polizeilichen Ausbildung, die den polizeilichen Arbeitsalltag besser abbildet. Hierzu erfolgte bereits in 2019 eine erstmalige Finanzierung des Piloten -Digitales Ausbildungsseminar der BPA in Eichstätt- aus dem Programm Mobile Police im Umfang von 1,6 Mio. Euro.
Mit den einmaligen Mitteln sollen zusätzliche Convertibles für die Ausbildung beschafft werden. Im Rahmen einer bayernweit einheitlichen Ausbildung könnten so alle Polizeianwärter vor dem Praktikum II, also dem dreimonatigen Praktikum, an diesem wichtigen Einsatzmittel geschult werden. Dieses Wissen könnte dann im polizeilichen Einzeldienst angewandt und mit den Kollegen auf den Dienststellen ausgetauscht werden.
Die Convertibles sollen dann an das entsprechende nachfolgende Ausbildungsseminar weitergegeben werden. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt werden, dass sich fortan alle Beamten während ihrer Ausbildung mit dem neuen Einsatzmittel zumindest zeitweise, aber flächendeckend auseinandersetzen. Die Investition bzw. Ausstattung kann für sich alleine stehen, ohne dass dies als Anschubfinanzierung einer dauerhaften Maßnahme gesehen wird. Der Betrieb und der erforderliche laufende Nachersatz für zusätzlich beschaffte Endgeräte wird im Rahmen des IuK-Regelhaushalts gewährleistet.
Die Endgeräteausstattung aus Mobile Police ist mittlerweile als etabliertes und anerkanntes Einsatzmittel zur Bewältigung der polizeilichen Aufgaben einzustufen. Damit wird eine große Breitenwirkung erzielt und die erreichte bundesweite Führungsrolle im Bereich Mobile Police weiter gestärkt.