Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Bernhard Seidenath, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Johann Häusler, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Unsere bayerischen Krankenhäuser haben sich in der Corona-Pandemie als stabiler Rettungsanker erwiesen. Die Krankenhäuser in Bayern sind seit Oktober 2020 von steigenden Erlösausfällen betroffen, die im Januar 2021 auf durchschnittlich über 20 % gestiegen sind. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Interesse der bayerischen Patientinnen und Patienten weiterhin und mit Nachdruck für den Erhalt der Versorgungssicherheit durch die bayerischen Krankenhäuser einzusetzen. Konkret wird gefordert, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass
- die Erlösausfälle der Krankenhäuser auch 2021 so verbindlich ausgeglichen werden wie in 2020 und damit der Rettungsschirm verlängert wird. Kein Krankenhaus darf durch die Corona-Pandemie nachhaltigen Schaden erleiden und in eine wirtschaftliche Notlage geraten.
- die sogenannten Freihaltepauschalen, die im Verordnungsweg bis Ende Februar verlängert worden sind, entsprechend der anhaltenden Belastung der Krankenhäuser ausgedehnt und so angepasst werden, dass sie auch bei geringeren Inzidenzwerten Wirkung entfalten.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu den ausgereichten Zahlungen an die vom Rettungsschirm umfassten Einrichtungen, u.a. auch die Reha-Einrichtungen und die Vater-Mutter-Kind-Einrichtungen zu berichten.
Die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie sorgt für große wirtschaftliche Unsicherheit in den bayerischen Kliniken. Betten können aufgrund der Corona-Pandemie nur begrenzt belegt werden, zudem erfordert die Behandlung aller somatischen und psychiatrischen Patienten unter Pandemie-Bedingungen deutlich mehr Ressourcen als üblich. Eine normale Refinanzierung aus dem Regelsystem ist damit auch 2021 nur teilweise möglich. Da verbindliche Zusagen der Politik - anders als 2020 - für die Kliniken 2021 fehlen, ist die weitere Finanzierung als Grundlage der Versorgungssicherheit ungewiss.
Der aktuelle Rettungsschirm nach § 21 KHG schließt nur einen Teil der Krankenhäuser mit ein. Doch solange die Pandemie anhält, kämpfen alle Kliniken mit Erlösausfällen. Zudem enden die Maßnahmen des Rettungsschirms nach derzeitigem Stand Ende Februar. Selbst wenn der Rettungsschirm erneut verlängert wird, bietet eine Verlängerung im Vier-Wochen-Rhythmus keinerlei Planungssicherheit. Bis Ende des vergangenen Jahres konnten die Krankenhäuser auf einen Gesamtjahresausgleich von Erlösen und Kosten vertrauen, doch dieses Instrument ist ausgelaufen.
Der Grund dafür: Die Ausgleichszahlungen des Bundes an Krankenhäuser, die besonders viele Corona-Patienten behandeln, sind unter anderem an die Sieben-Tage-Inzidenz am Standort der jeweiligen Klinik geknüpft. Liegt sie über 70, fließt Geld vom Bund - nicht so, wenn sich der Wert unterhalb dieser Marke bewegt.
Die Erlösausfälle aller bayerischen Krankenhäuser sollen auch 2021 ausgeglichen werden, um den Kliniken auch unter Pandemiebedingungen Planungssicherheit zu geben. Mit einem verbindlichen Gesamtjahresausgleich ist sichergestellt, dass keine Überzahlungen an die Kliniken erfolgen.