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Machbarkeitsstudie zur Verlegung der Verknüpfungsstelle des Brenner-Nordzulaufs in das Wildbarrenmassiv

17.02.2021 - Dringlichkeitsantrag | 18/14245

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Ilse Aigner, Klaus Stöttner, Jürgen Baumgärtner, Jochen Kohler, Ulrike Scharf, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Benno Zierer

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiter für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlegung der Verknüpfungsstelle des Brenner-Nordzulaufs nahe Niederaudorf einzusetzen, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Projekts zu erhöhen. In dieser soll geprüft werden, ob eine Verlegung der Verknüpfungsstelle in das Wildbarrenmassiv möglich ist. Diese Studie soll die technische Lösung für eine solche bergmännische Variante aufzeigen, aber auch die notwendigen sicherheitstechnischen Überlegungen mit einbeziehen um diese Variante im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit profund und objektiv beurteilen zu können. Zur Sicherstellung der notwendigen fachlichen Akzeptanz soll die Studie durch den zuständigen Bund beauftragt werden. Die Mitwirkung der DB Netz AG - z. B. was betriebliche Vorgaben betrifft - ist dabei sicherzustellen.



Die objektive und profunde Prüfung der Machbarkeit einer unterirdischen Verknüpfungsstelle im Wildbarrenmassiv Nähe Niederaudorf steht im Mittelpunkt der politischen Diskussion im Inntal. Im Rahmen des Planungsverfahrens des Brenner-Nordzulaufs wird diese Diskussion in der Region mitunter sehr intensiv geführt. Auf Grundlage der Möglichkeit einer ernsthaft in Betracht kommenden Alternative hatte die höhere Landesplanungsbehörde (Reg. v. Obb.) auf Basis Art. 24 Abs. 2 BayLplG i.V.m. § 15 ROG von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Planungsvorschlag als weitere Variante in das Raumordnungsverfahren miteinbezieht. Die DB Netz AG hat bislang nicht erkennen lassen, dass sie diese Empfehlung umsetzen wird.


Alle sieben bayerischen Inntalgemeinden drängen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Inntals auf die Klärung der komplexen Fragen für eine bestmögliche Lösung durch eine Machbarkeitsstudie. Um die Sicherstellung von maximaler gesellschaftlicher Akzeptanz zu erlangen, muss der Studienauftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber erfolgen. Eine Beauftragung durch den für das Bedarfsplanprojekt und das Eisenbahnregelwerk zuständigen Bund gewährleistet die fachliche Akzeptanz der Studienergebnisse. Die Mitwirkung der DB Netz AG - z. B. was betriebliche Vorgaben betrifft - sollte dabei selbstverständlich sein. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsverfahrens muss die Studie zudem baldmöglichst beauftragt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die notwendige hohe Akzeptanz bei den Bewohnern des bayerischen Inntals zum weiteren Planungsablauf des Brenner-Nordzulaufs zu gewinnen.

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