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Verpflichtung zur Bereitstellung von Kunden-WCs in großen Verkaufsstätten/Ladengeschäften

01.10.2020 - Antrag | 18/14678

Initiatoren:
Ulrike Scharf, , Jürgen Baumgärtner, , Thomas Huber, , Alexander König, , Winfried Bausback, , Matthias Enghuber, , Petra Högl, , Andreas Jäckel, , Jochen Kohler, , Stephan Oetzinger, , Andreas Schalk, , Josef Schmid, , Angelika Schorer, , Thorsten Schwab, , Sylvia Stierstorfer, , Klaus Stöttner, , Martin Wagle, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Manfred Eibl, , Peter Bauer, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern sind, um eine verpflichtende Bereitstellung von barrierefreien Kundentoiletten bei Neubauten von Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² zu gewährleisten.



Oft suchen Kunden vergeblich nach einer Toilette. Dabei benötigen gerade kleine Kinder, Schwangere, Menschen mit Handicap oder ältere Menschen auch beim Einkaufen nicht selten ein WC. Bereits jetzt leben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren noch steigen. Seniorinnen und Senioren fühlen sich beim Einkaufen zunehmend unwohl, da sie häufiger als jüngere Menschen auf eine Toilette in der Nähe angewiesen sind. Auch für Menschen mit einer Behinderung gibt es kaum eine Möglichkeit, in einem Supermarkt eine behindertengerechte Toilette aufzusuchen.


Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat gerecht zu werden, sollte eine barrierefreie Kundentoilette bei neuen Einzelhandelsgroßprojekten in Bayern zur Pflicht werden. Dabei kann es sich auch um eine sogenannte Unisex-Toilette handeln.

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