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Sachverständigenanhörung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (HIG)

12.04.2021 - Antrag | 18/15005

Initiatoren:
Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst führt eine Sachverständigenanhörung zum bayerischen Hochschulinnovationsgesetz durch.


Bei der Anhörung sind insbesondere folgende Schwerpunktfragen zu erörtern:



  • Welche Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können die Chancen der bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen in einem sich weiter verschärfenden internationalen Wettbewerb verbessern-

  • Wie muss das Hochschulinnovationsgesetz gestaltet werden, um den Hochschulen mehr Flexibilität, Agilität und Eigenverantwortung auf ihren verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu ermöglichen-

  • Welche - über den traditionellen Aufgabenkreis von insbesondere Forschung, Lehre, Kunst und Weiterbildung hinausgehenden - Aufgaben haben die Hochschulen in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld in Deutschland und Europa und wie lassen diese sich im HIG fassen- In welcher Weise lassen sich zweckfreie Erkenntnissuche und die Grundlagenforschung als Kernaufgaben von Wissenschaft stärken und gleichzeitig der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnis etwa in ökologischen, sozialen und ökonomischen Fragen in Gesellschaft und Wirtschaft hinein intensivieren-

  • Wie lassen sich - vor dem Hintergrund hoher Forschungskosten gerade in den naturwissenschaftlichen Feldern und in Bereichen der Künstlichen Intelligenz -die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre an bayerischen Hochschulen stärken und gleichzeitig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Unternehmen und neue Chancen durch Ausgründungen aus den Hochschulen heraus eröffnen-

  • Wie kann in einem Umfeld, das auf mehr Eigenverantwortung und Initiative, schnellere Entscheidungsprozesse und weniger Bürokratie setzt, die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulprofessorinnen und -professoren sowie der Angehörigen des wissenschaftlichen Nachwuchses an den bayerischen Hochschulen weiter gestärkt werden-

  • Wie kann über neue hochschulrechtliche Strukturen die Umsetzung der Hightech Agenda beschleunigt werden und ihr Ertrag für die Wissenschaftler und Hochschulen optimiert werden-

  • Welche neuen hochschulrechtlichen Strukturen können zur schnelleren und besseren Verwirklichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft beitragen-

  • Wie kann studentische Beteiligung und Initiative auch über den einzelnen Hochschulstandort hinaus ermöglicht werden, ohne dass die Rückbindung an die Erfahrungen der Hochschulpraxis und die Konzentration auf die hochschulspezifischen Fragestellungen verlorengehen-

  • Wie kann durch hochschulrechtliche Regelungen eine verbesserte Personalentwicklung und Förderung der Angehörigen des akademischen Mittelbaus erreicht werden-

  • Wie kann der Zielkonflikt zwischen einer stärkeren Internationalisierung und der Mehrsprachigkeit bayerischer Hochschulen mit dem gleichzeitigen Anliegen ausländischer Studierender auf Vermittlung weitgehender Fach- und Alltagskenntnisse der deutschen Sprache aufgelöst werden, dass diese Absolventen dann auch potentiell dem deutschsprachigen Arbeitsmarkt als Fachkräfte zur Verfügung stehen-

  • Wie kann ein neues Hochschulinnovationsgesetz den Bestand der Geisteswissenschaftlichen (und der sogenannten -kleinen-) Fächer sichern und deren Bedeutung für die wissenschaftliche Ausbildung und Forschung sowie die Gesellschaft insgesamt-

  • Welche Bedeutung hat heute die Promotion und welches Ziel/welche Ziele verfolgen die verschiedenen am Verfahren Beteiligten mit einer Promotion- Wie wird der wissenschaftliche Anspruch an eine Promotion weiterhin gewährleistet, wenn möglicherweise künftig auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ausgewählten Fällen ein zeitlich befristetes Promotionsrecht erhalten-


 



Teil der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen seiner Regierungserklärung vom Oktober 2019 angestoßenen -Hightech Agenda Bayern- ist neben einer groß angelegten Technologieoffensive auch eine Reform der Strukturen der bayerischen Hochschulen. Die letzte größere Reform des Hochschulgesetzes liegt 15 Jahre zurück. Seither haben sich Gesellschaft, Staat und das globale Umfeld der Hochschulen grundlegend verändert. Welche zentrale Rolle rechtliche und insbesondere hochschulrechtliche Regelungen in Bezug auf den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Gesellschaft und Wirtschaft spielen, wird auch von der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung wiederholt betont (vgl. z.B. das Jahresgutachten 2019, pp. 14 und 51).


In der globalen Wissensgesellschaft kann nur bestehen, wer den Wettbewerb um die besten Köpfe und Strukturen gewinnt. Vor diesem Hintergrund wird der Bayerische Landtag den dann vorliegenden Gesetzentwurf umfassend mit Experten aus der bayerischen, der nationalen und internationalen Hochschulcommunity diskutieren. Nur im Austausch mit diesen unterschiedlichen Perspektiven wird eine wertegebundene, moderne und zukunftsweisende Ausgestaltung der hochschulrechtlichen Regelungen gelingen, die dazu beiträgt, Bayern für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfest zu machen.


 

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