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Informationstechnik bei den Bayerischen Feuerwehren

14.04.2021 - Antrag | 18/15246

Initiatoren:
Manfred Ländner, Tobias Reiß, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Marcel Huber, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Joachim Hanisch, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Jahresende 2021 über den aktuellen Sachstand der Informationstechnik im Bereich der Feuerwehren zu berichten, ob und ggf. wie sie im Bereich der Feuerwehren weiterentwickelt werden kann und welche Strategien hierbei verfolgt werden sollten.



Die Entwicklung von IT-Lösungen bzw. offenen Plattformen für die Feuerwehren ist eine äußerst wichtige Aufgabe für effiziente Abläufe in der Organisation und für das Einsatzgeschehen. Geregelt als Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass häufig eigene und individuelle IT-Lösungen entwickelt wurden, die Bestandteil der gesamten IT-Struktur der jeweiligen Städte und Gemeinden sind. Der von der Staatsregierung geforderte schriftliche Bericht soll einen systematischen Überblick über aktuelle IT- Lösungen und die Schnittstellentechnik der Kommunen geben,  um eine Grundlage für mögliche Handlungsfelder (beispielsweise in der Fahrzeugtechnik, Archivierung, Informationsbeschaffung und -darstellung, Anmeldungen zu Lehrgängen an den Feuerwehrschulen, Umlenkung von Alarmierungen auf Smartphones etc.) zu erkennen. Hieraus sollen Ziele vorgeschlagen werden, mit denen die Weiterentwicklung der IT im Bereich der Feuerwehren erreicht werden kann.


Im Hinblick auf die umfassende Einbindung der Feuerwehr-Experten des StMI in die Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern im Rahmen des aktuellen bayernweiten Katastrophenfalles sollte der schriftliche Bericht und das Ergebnis der Prüfung bis Ende 2021 dem Landtag gegenüber erstattet werden.

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