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Afrikanische Schweinepest (ASP) in Bayern - ASP - Statusuntersuchung

21.03.2021 - Antrag | 18/15526

Initiatoren:
Martin Schöffel, Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Holger Dremel, Wolfgang Fackler, Martin Huber, Petra Högl, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich über die anfallenden Kosten bei landwirtschaftlichen Betrieben für die ASP - Statusuntersuchung zu berichten.


Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:



  • Ist die Kostenfestsetzung bayernweit einheitlich-

  • Gibt es Möglichkeiten, den organisatorischen und bürokratischen Aufwand, sowie die Kosten für die Landwirte zu verringern, um eine möglichst hohe Anzahl an Schweinehaltern zur ASP - Statusuntersuchung zu bewegen-

  • Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für die ASP - Statusuntersuchung zu senken-



Die Zahl der ASP-Fälle steigt deutschlandweit weiter an. Das Risiko, dass ASP-Fälle auch in Bayern auftreten, wird dadurch stark erhöht. Ein Auftreten von ASP in einem Gebiet hat zur Folge, dass das Verbringen von Schweinen stark reglementiert bis nicht mehr möglich ist. Unter bestimmten Bedingungen kann die zuständige Behörde jedoch Ausnahmen genehmigen. Für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung müssen klinische und labordiagnostische Untersuchungen von Schweinen zum Ausschluss der ASP durchgeführt werden. Eine Möglichkeit ist dabei die sog. Statusuntersuchung auf ASP. Diese Untersuchung können die schweinehaltenden Betriebe seit Juli 2020 auf freiwilliger Basis durchführen. Die Teilnahme der Betriebe ist jedoch bisher neben dem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand vor allem auf Grund der hohen Kosten ausgesprochen zurückhaltend. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Veterinärverwaltung auf Basis der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung.


Eine Teilnahme von möglichst vielen Betrieben, die den Satus ASP frei erhalten, ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Verbringen von Schweinen in Bayern im Falles eines Auftretens der ASP, aufrecht erhalten werden kann.


Betrieben, die nicht an der Statusuntersuchung teilnehmen, müssen bei einem Verkauf von Tieren entweder von allen oder anteilig nach einem Probenschlüssel Blutproben nehmen. Die Kapazitätsgrenzen der Labore hierfür sind begrenzt, was zu einer Verzögerung der Vermarktung führen und auch tierschutzrechtliche Probleme nach sich ziehen kann.

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