Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Franz Rieger, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Alex Dorow, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch private digitale -Währungen- angemessen reguliert werden.
Ziel muss es insbesondere sein, Risiken für die Stabilität des Finanzsystems vorzubeugen, eine Gefährdung der staatlichen Währungshoheit auszuschließen und einen Missbrauch für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wirksam zu unterbinden. Zudem soll die Staatsregierung Überlegungen der Europäischen Zentralbank zur Schaffung eines digitalen Euro intensiv begleiten, dabei jedoch eventuellen Bestrebungen zur Abschaffung des Bargelds wie bisher entschieden entgegentreten. Ferner hält der Landtag vor einer etwaigen Einführung des digitalen Euro eine eingehende Prüfung der potentiell weitreichenden Auswirkungen auf das Finanz- und Währungssystem für zwingend erforderlich.
Die Währungssouveränität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union wird durch -Kryptowährungen- massiv infrage gestellt. Derzeit entwickeln sich digitale -Währungen- in Richtung abgesicherter Instrumente. Projekte wie Facebooks -Libra-, seit Dezember 2020 -Diem- fordern die bisherige Wirtschafts- und Währungsordnung in fundamentaler Weise heraus. Während sich die erste Generation digitaler -Währungen- zu einer Anlageklasse entwickelte, steht bspw. bei den Plänen von Facebook für eine zinslose und international anerkannte Währung im Vordergrund, ein Zahlungsmittel zu kreieren, das weltweit und jederzeit nutzbar ist.
Je mehr sich außerhalb staatlicher bzw. supranationalen Währungen private digitale -Währungen- bilden, stehen klassische Elemente der Währungspolitik, wie z.B. die Steuerung von Inflation über Geldmengen und Zinsentwicklungen infrage. Bislang waren viele der digitalen -Währungen- dadurch in ihrer Verbreitung begrenzt, dass sie im Endeffekt hochspekulativ waren und eine Absicherung für die Nutzer nicht gegeben war.
Die Entwicklung geht aber weiter in Richtung sogenannter stablecoins. Diese sollen mit Werten im Hintergrund abgesichert sein und als internationales digitales Währungsprodukt zur Verfügung stehen. Je stabiler eine solche -Kryptowährung- erscheint, je mehr Vertrauen eine solche -Kryptowährung- erlangt, umso mehr tritt sie in Konkurrenz zu staatlichen und supranationalen Währungen.
Bestrebungen der EZB; eine eigene digitale Währung zur Verfügung stellen, sind zu unterstützen, wobei damit keine Abschaffung des Bargelds verbunden sein darf. Ein digitaler Euro allein reicht jedoch nicht aus: Wenn sich daneben Private mit ihren eigenen -Währungen- etablieren, entsteht etwas, das vom bisherigen Währungssystem nicht erfasst wird. Das etablierte System der Kontrolle und auch Absprache zwischen den Staaten und ihren Notenbanken ist für solche privaten -Währungen- nicht gegeben.
Hierdurch entsteht eine Gefahr für die staatliche Souveränität: Währungen haben seit alters her Loyalität hergestellt und waren Symbole staatlicher Herrschaft. Sie dienen der Identifikation des Bürgers mit den staatlichen bzw. supranationalen Institutionen. Diese Identifikation wird in Frage gestellt, wenn private digitale -Währungen- den bisherigen staatlichen bzw. supranationalen Währungen den Rang ablaufen. Denn Währungen sind ein Symbol der Gemeinsamkeit - sowohl auf staatlicher als auch auf europäischer Ebene.
Deshalb muss privaten digitalen -Währungen- eine feste Grenze aufgezeigt werden. Notwendig sind klare Regeln, wie sie für konventionelle Währungen schon lange existieren und funktionieren. Dann kann sich aus der Entwicklung privater digitaler -Währungen- durchaus der eine oder andere Impuls für das bisherige Währungssystem ergeben.