Eric Beißwenger, Sandro Kirchner, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alexander König, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alexander Flierl, Karl Freller, Martin Huber, Marcel Huber, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Helmut Radlmeier, Ulrike Scharf, Klaus Steiner, Klaus Stöttner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hans Friedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, welche gesundheitlichen Folgen der Konsum von nikotinhaltigen und tabakfreien Produkten haben kann, welche Möglichkeiten der rechtlichen, bundeseinheitlichen Einordnung es gibt und welche vor allem gesundheitsbezogenen Erkenntnisse in anderen EU-Staaten damit gemacht worden sind.
Tabakfreie Nikotinbeutel sind zur oralen Verwendung bestimmt und können u.U. erwachsenen Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten dabei helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Beutel enthalten hauptsächlich Pflanzenfasern, Aromastoffe und Nikotin, aber keinen Tabak, wobei das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Da diese Stoffe mit dem Speichel gelöst werden, gelangen sie durch Verschlucken auch teilweise in den Magen. Sie wurden daher im Dezember 2020 von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz - Arbeitsgruppe -Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetik- als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel eingestuft.
Diese Produkte unterliegen aktuell - zu Recht! - dem Jugendschutzgesetz und weiteren rechtlichen Anforderungen. Zudem finden eine Reihe von gesetzlichen und branchenspezifischen Regelungen bereits heute Anwendung. Tabakfreie Nikotinbeutel sind jedoch nicht spezialgesetzlich reguliert. Insbesondere ist das Tabakerzeugnisgesetz derzeit nicht einschlägig, da diese Produkte keinen Tabak enthalten.
Da die tabakfreien Nikotinbeutel nicht unter die geltende Europäische Tabakproduktrichtlinie fallen, nehmen andere EU-Mitgliedstaaten (z.B. Tschechien) sie derzeit in ihr jeweiliges nationales Tabakrecht auf. Auch in Österreich und der Schweiz sind diese bzw. vergleichbare Produkte legal erhältlich. Spanien, Finnland, Schweden und Belgien haben die Produkte dagegen als Arzneimittel eingestuft.