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Bericht zur Sanierung von Asbestrohren

06.11.2020 - Antrag | 18/16060

Initiatoren:
Eric Beißwenger, Manfred Ländner, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Alexander Flierl, Max Gibis, Alfred Grob, Marcel Huber, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Peter Tomaschko, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Asbest ist ein Naturstoff, der als seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen verwendet wird.


Die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten ist in Deutschland seit 1993 und in der Europäischen Union seit 2005 verboten.


Seit den 1960er bis in die 1980er Jahre wurden in Bayern zur Wasserversorgung und Wasserentsorgung Asbestzementrohre verlegt, deren Sanierung nunmehr zu erfolgen hat.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten,



  • in welchen Kommunen in Bayern Asbestzementrohre verlegt sind,

  • ob bei Verabschiedung des Asbestverbots in Deutschland im Jahr 1993 darauf hingewiesen wurde, dass dies auch Auswirkungen auf die vorhandenen Asbestzementrohre in den Kommunen haben wird und

  • wie eine Sanierung der Asbestzementrohre erfolgen kann und somit auf eine Entfernung und Entsorgung verzichtet wird.



Laut Umweltbundesamt geht von Asbestzementprodukten und anderen fest gebundenen Asbestprodukten bei normaler Nutzung keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange die Produkte gebrauchstauglich sind und keinen thermischen oder mechanischen Einflüssen ausgesetzt werden.


Durch Umwelteinflüsse, Verwitterung und Abwasser können Asbestzementrohre sanierungsbedürftig werden - umso mehr, je älter die Produkte sind. Beim Ausbau bzw. beim Entfernen der Rohre besteht das Risiko der Asbestfaserfreisetzung. Dies, sowie Schmutz- und Lärmbelästigungen sowie deutlich höhere Kosten für Ausbau und Entsorgung lässt sich durch Sanierungsmaßnahmen (z.B. Inliner-Verfahren) vermeiden.

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