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Pflegeausbildung attraktiver gestalten - Generalistik zukunftsfest machen I:
Mobile Praxisanleitung ermöglichen

10.05.2021 - Antrag | 18/16262

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Tanja Schorer-Dremel, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Susann Enders, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Praxisanleitung im Rahmen der Generalistik auch einrichtungsübergreifend stattfinden kann und hierfür ein Ausnahmetatbestand im § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffen wird bzw. über die Pandemie hinaus weiterhin wie bisher Anwendung finden kann.



Seit dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Damit wird die Ausbildung der wachsenden Herausforderung in der Pflege gerecht: Die älter werdende Gesellschaft geht einher mit mehr Multimorbidität, so dass auch in der Altenpflege mehr medizinisches Fachwissen vonnöten ist. Die neue Pflegefachausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Sie bietet mehr Praxisbezug und bietet den Auszubildenden auch mehr Flexibilität in ihrem Berufsleben.


Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau/Pflegefachmann heranzuführen und die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten. Eine geplante und strukturierte Praxisanleitung ist wesentlich für den Ausbildungserfolg. Sie erfolgt auf der Grundlage des Ausbildungsplans. An jedem Ausbildungsort müssen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf diese Form der Praxisanleitung entfallen. Sie wird ergänzt durch die situative Praxisanleitung im alltäglichen Einsatz.


Die derzeitige Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verhindert aber, dass sich - im Notfall bei Krankheit, Schwangerschaft o.ä. - die Einrichtungen gegenseitig unterstützen bzw. dass sich gerade kleinere Einheiten in der neuen generalistischen Ausbildung als Ausbildungs-/ Praxisstätte engagieren, weil die Praxisanleitung dort aufgrund der engeren Personalsituation schwer umzusetzen ist. Lediglich für die Pandemie wurden Lockerungen geschaffen. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Deshalb muss es auch zukünftig Gültigkeit haben.

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