Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Tanja Schorer-Dremel, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Susann Enders, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den beiden Ausschüssen für Gesundheit und Pflege sowie für Bildung und Kultus jährlich zum Schuljahresende ein Schulplatzmonitoring der Berufsfachschulen für Pflege vorzulegen. Darin soll kontinuierlich die Frage betrachtet werden, inwieweit genügend Schulplätze von Berufsfachschulen für Pflege vorgehalten werden.
Die Sicherstellung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der schulischen Ausbildungskapazitäten bedarf einer ausreichenden Versorgung mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften. Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, die Möglichkeiten der Qualifizierung zur Lehrkraft an Berufsfachschulen für Pflege entsprechend zu bewerben. Über das Bündnis für Generalistische Pflegeausbildung in Bayern ist an die Einrichtungen ein Appell zur gezielten Personalentwicklung zur Sicherstellung der Lehrerversorgung zu richten, der seitens des Landtags begrüßt und unterstützt wird.
Seit dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Damit wird die Ausbildung der wachsenden Herausforderung in der Pflege gerecht: Die älter werdende Gesellschaft geht einher mit mehr Multimorbidität, so dass auch in der Altenpflege mehr medizinisches Fachwissen vonnöten ist. Aber auch in der stationären Akutpflege bedarf es in der Versorgung alter und multimorbider Patientinnen und Patienten lebensgestalterischer Kompetenzen des Pflegepersonals. Die neue Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Sie birgt mehr Praxisbezug und bietet den Auszubildenden auch mehr Flexibilität in ihrem Berufsleben.
Insbesondere die Wohnortnähe der Berufsfachschulen und/oder der Praxisplätze können Entscheidungskriterien sein, ob ein junger Mensch sich für eine Pflegeausbildung entscheidet oder nicht. Deshalb ist die Frage nach genügend Lehrpersonal und Schulplatzkapazitäten regelmäßig zu evaluieren. Die von den Trägern der praktischen Ausbildung zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze sind eine weitere zentrale Steuergröße der Ausbildungszahlen, die nicht außer Acht gelassen werden darf.Auch aufgrund des Personalmangels in der pflegerischen Versorgung streben zu wenige geeignete Personen eine Weiterqualifizierung zur Lehrkraft an Berufsfachschulen für Pflege an. Es ist hier von zentraler Bedeutung, dass die Einrichtungen entsprechende Personalentwicklung vorantreiben, bspw.durch geeignete Arbeitszeitmodelle für ein berufsbegleitendes Studium. Daneben sollten bereits im Ausbildungsverlauf geeignete Personen identifiziert und ihnen entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.