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Pflegeausbildung attraktiver gestalten - Generalistik zukunftsfest machen V: Refinanzierung der Praxisanleitung sichern

01.06.2021 - Antrag | 18/16266

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Susann Enders, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine bessere Refinanzierung der Praxisanleitung einzusetzen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der hochschulischen Pflegeausbildung. Ziel muss eine bundeseinheitliche Lösung sein.



Seit dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Damit wird die Ausbildung der wachsenden Herausforderung in der Pflege gerecht: Die älter werdende Gesellschaft geht einher mit mehr Multimorbidität, so dass auch in der Altenpflege mehr medizinisches Fachwissen vonnöten ist. Die neue Pflegefachausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Sie birgt mehr Praxisbezug und bietet den Auszubildenden auch mehr Flexibilität in ihrem Berufsleben.


Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau/Pflegefachmann heranzuführen und die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten. Eine geplante und strukturierte Praxisanleitung ist wesentlich für den Ausbildungserfolg. Sie erfolgt auf der Grundlage des Ausbildungsplans. An jedem Ausbildungsort müssen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf diese Form der Praxisanleitung entfallen. Sie wird ergänzt durch die situative Praxisanleitung im alltäglichen Einsatz.


Die hochschulische Pflegeausbildung ist geeignet, die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt zu steigern. In Deutschland und in Bayern wird bisher nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegenden akademisch gebildet. Dieser Anteil kann und sollte moderat gesteigert werden. Bedauerlicherweise sind die Studienanfängerzahlen in den primärqualifizierenden Pflegestudiengängen im Wintersemester 2020/2021 hinter den Erwartungen zurückgeblieben.


Die hochschulische Pflegeausbildung hat im Pflegeberufegesetz (PflBG) eine differenzierte Ausgestaltung erfahren. Werden bestehende Kooperationen zwischen Hochschulen und Schulen nach Maßgabe des § 67 Abs. 1 PflBG fortgeführt, so erfolgt die Finanzierung der aufnehmenden Pflegeschulen und der Träger der praktischen Ausbildung im Umfang der beruflichen Ausbildung von drei Ausbildungsjahren aus dem Pflegeausbildungsfonds.


Eine hierzu korrespondierende Regelung ist für die primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen nach Teil 3 des PflBG nicht vorgesehen. Ob die Finanzierung der Praxisanleitung in diesem Zusammenhang zwingend zu regeln ist, wurde im Gesetzgebungsverfahren unterschiedlich bewertet. So hat sich der Bundesrat auf Empfehlung des Ausschusses für Kulturfragen (BR-Drs. 20/1/16, S. 37) in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, die Kosten der Praxisanleitung auch für den hochschulischen Teil der Ausbildung über den Ausbildungsfonds zu finanzieren, über den die berufliche Ausbildung gesichert ist (vgl. BT-Drs. 18/7823, S. 118). Diesen Vorschlag hat die Bundesregierung ausdrücklich abgelehnt und u.a. die Erwartung geäußert, dass die Einrichtungen auch ohne Finanzierung der Praxisanleitung durch die Hochschule ausbilden würden (vgl. BT-Drs. 18/7823, S. 134). Die bisherigen Erfahrungen in der hochschulischen Pflegeausbildung zeigen allerdings, dass die Praxiseinrichtungen nur sehr zurückhaltend Kooperationen mit Hochschulen eingehen. Dabei wird insbesondere das Argument der fehlenden Refinanzierung der Praxisanleitung angeführt.

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