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Folgen von Covid 19: Versorgung verbessern, Beratung stärken, Wissenstransfer sichern

29.04.2021 - Antrag | 18/16541

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

COVID-19 hat bisher noch unabsehbare Auswirkungen auf die Erkrankten - auch auf längere und lange Sicht. So befällt die Krankheit nicht nur die Lunge, sondern kann auch diverse andere Organe - etwa Herz und Niere - in Mitleidenschaft ziehen. Der Landtag begrüßt deshalb, dass mittlerweile an allen bayerischen Universitätskliniken in Bayern Spezialambulanzen aufgebaut werden bzw. worden sind.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Versorgung von Post- bzw. Long Covid-Patientinnen und -Patienten weiter verbessert wird. Das Augenmerk sollte darauf liegen, die Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV gemäß § 116 b SGB V) um die Krankheitsbilder Post-Covid bzw. Long-COVID zu ergänzen. Ziel ist es, die für die betroffenen Menschen so wichtige Versorgungsstruktur durch die Spezialambulanzen der Uniklinika abzusichern. Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert zu berichten, inwieweit Post- bzw. Long COVID als Berufskrankheit auch außerhalb des Gesundheitswesens bereits anerkannt ist.


Auf Landesebene wird die Staatsregierung jeweils im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel aufgefordert,



  • eine Informationsplattform für die Post- und Long-COVID-Betroffenen aufzubauen, die sie niedrigschwellig beim Zugang zu Versorgungs- und Hilfsangeboten unterstützt.



  •  ein fest institutionalisiertes Netzwerk zwischen Forschungseinrichtungen, ambulanten und stationären Einrichtungen bzw. Ärzten, Rehabilitationseinrichtungen sowie Selbsthilfegruppen seitens des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anzustoßen, um Wissenstransfer und den weiteren Forschungsfortschritt zu sichern.


Die Bayerische Landesärztekammer wird gebeten, die Fort- und Weiterbildungscurricula insbesondere der Hausärzte/innen sowie internistisch tätigen Fachärztinnen und Fachärzte um die Krankheitsbilder Long- bzw. Post-Covid zu ergänzen.



Nach einer überstandenen COVID19-Erkrankung leiden viele Patientinnen und Patienten unter den teils diffusen Folgen (Post- bzw. Long-COVID). Noch nicht absehbar sind die eventuell erst später auftretenden Folgeerkrankungen, die viele Organe des menschlichen Körpers betreffen können.


Deshalb muss die Anerkennung von Long- bzw. Post-COVID weiter forciert werden und in den § 116 b SGB V - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - aufgenommen werden, damit die Ambulanzen, die vielerorts für die Versorgung der Betroffenen bereits ins Leben gerufen wurden bzw. noch werden, finanziell abgesichert sind. Diese Ambulanzen sind wichtige Anlaufstellen.


Auch die Vernetzung der Experten vor Ort, ambulant wie stationär, muss weiter vorangetrieben werden, damit der Wissenstransfer gesichert ist, wovon am Ende die Betroffenen sehr profitieren. Des Weiteren bedarf es einer Informationsplattform- und Netzwerkstruktur, um den Wissenstransfer zum Wohle der Betroffenen zu fördern und zu forcieren. Insbesondere Selbsthilfegruppen sind in diese Struktur zu integrieren. Die Federführung für diese Netzwerkstruktur sollte beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angesiedelt werden.

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