Thomas Huber, Eric Beißwenger, Sandro Kirchner, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Matthias Enghuber, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Klaus Steiner, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Susann Enders, Peter Bauer, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel ein Konzept zur Stärkung von Sozialem Unternehmertum zu erarbeiten. Dabei sind alle betroffenen Ressorts einzubinden sowie die Expertise aus der Praxis zu nutzen. Das Konzept soll insbesondere die Vernetzung von Sozialunternehmen unterstützen, für das sogenannte -Social Entrepreneurship- sensibilisieren und die bestehenden Angebote und Unterstützungen des Freistaats und anderer relevanten Institutionen sichtbar machen.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung gebeten, sich auf Bundesebene für einen unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelten -Sozialunternehmerkodex- einzusetzen. Zur Abgrenzung von Sozialunternehmertum soll dieser Standards und Kriterien enthalten, mit denen die Tätigkeit von Sozialunternehmen bewertet werden kann, um staatliche Unterstützungen zu legitimieren, und etwaigem Missbrauch vorzubeugen.
Sozialunternehmen (-Social Entrepreneurs-) können zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, indem mit unternehmerischen Methoden neue und innovative Lösungsansätze verfolgt werden. Dabei kann es sowohl um soziale als auch um ökologische Fragestellungen gehen, wie demografischer Wandel, sozialer Zusammenhalt, Integration, stabile Demokratie oder auch Klimawandel, Landwirtschaft und Heimatförderung. Die Förderung von sozialem Unternehmertum ist im Koalitionsvertrag der Bayernkoalition vereinbart.
Für eine faire und vertretbare Stärkung oder Unterstützung von sozialen Unternehmungen ist es aber unabdingbar, zwischen gewinnorientierten gewerblichen Unternehmen, unternehmerischen Social Entrepreneurship und vereinsmäßigen oder karitativen Aktivitäten unterscheiden zu können. Das Tatbestandsmerkmal der Gewinnerzielungsabsicht wäre für so eine Unterscheidung ein zentraler Aspekt. Zu betrachten sind zudem die Personalführung, die Verwendung von Fördermitteln und unternehmerischen Gewinnen, Struktur und Besetzung von Aufsichtsgremien.
Ebenso wäre zu analysieren, ob die verfügbaren Gesellschafts-, Organisations-, Vereins- oder Unternehmensformen den Anforderungen an Social Entrepreneurship ohne Fokus auf privatwirtschaftliche Gewinnabsicht gerecht werden können, oder ob eine neue Organisationsform geschaffen werden müsste. Voraussetzungen sind, dass Missbrauchspotenzial ausgeschlossen wird und alle unternehmerischen Gewinnerzielungsabsichten gleichwertig behandelt werden.
Unter den Voraussetzungen, dass Social Entrepreneurship rechtssicher von gewerblichen Unternehmen unterschieden und reglementiert werden kann und zielführend ist, ergeben sich verschiedene Handlungsbedarfe. So müsste geprüft werden, ob Gründerinnen und Gründer von Sozialunternehmen einer speziellen Unterstützung bedürfen und für die Skalierbarkeit ihrer Angebote und das Wachstum ihrer Unternehmungen besondere Rahmenbedingungen erforderlich wären (z.B. im Gegensatz zu rein gewinnorientierten Unternehmen). Zudem müsste dann geprüft werden, ob und wie eine besondere Berücksichtigung von Sozialunternehmern bei der öffentlichen Vergabe möglich und sinnvoll ist und wie eine besondere Berücksichtigung im Rahmen des Beihilfe- und Förderrechts ausgestaltet werden könnte.