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Schaffung eines Anreizes zur Fahrradnutzung für die Beschäftigten des Freistaats Bayern

12.04.2021 - Antrag | 18/16864

Initiatoren:
Gudrun Brendel-Fischer, Wolfgang Fackler, Petra Guttenberger, Josef Zellmeier, Martin Wagle, Jürgen Baumgärtner, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Holger Dremel, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Franz Rieger, Ulrike Scharf, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Karl Straub, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Gerald Pittner, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert,



  • zu prüfen, wie im Sinne der Einheit des öffentlichen Dienstes für die Beamten des Freistaats Bayern und für die Tarifbeschäftigten gleichermaßen ein Anreiz zur Anschaffung eines insbesondere für den Arbeitsweg genutzten Fahrrads oder E-Bikes durch Einführung eines diesbezüglichen -VELO-Geldes- (Gehaltsvorschuss) oder durch Eröffnung der Möglichkeit des Fahrradleasings geschaffen werden kann,

  • darzustellen, welche dieser beiden Varianten mit Blick auf alle Beschäftigten des Freistaats Bayern vorzugswürdiger ist.


In die Prüfung und Bewertung sollen die Erfahrungen anderer Bundesländer (beispielsweise Baden-Württemberg oder Hessen), die bereits eine der beiden Varianten für die staatlichen Beschäftigten eingeführt haben, einbezogen werden. Dem Landtag ist über das Ergebnis schriftlich zu berichten.



Radfahren leistet im Alltag einen wichtigen Beitrag zu moderner Mobilität und zur Reduzierung motorisierter Verkehre. Eine stärkere Nutzung des Fahrrads für den Arbeitsweg reduziert den PKW-Verkehr, entlastet den ÖPNV, ist gesundheitsfördernd und spart CO2 ein. In der Privatwirtschaft haben die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bereits teilweise Anreize zur Anschaffung eines Fahrrads zur dienstlichen sowie privaten Nutzung gesetzt. Ein solcher Anreiz soll nun auch für die Beschäftigten des Freistaats Bayern gesetzt werden. Im Sinne der Einheit des öffentlichen Dienstes sollte dies allerdings sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten gleichermaßen erfolgen.


Die Prüfung soll zwei denkbare Varianten beleuchten. Einerseits soll die Möglichkeit der Einführung eines Gehaltsvorschusses geprüft werden, mit dem der Freistaat Bayern bereits für andere Bereiche durch jahrzehntelange Praxis Erfahrungen gemacht hat und der bereits erprobt ist. Daneben soll aber auch die Möglichkeit der Ausgestaltung als Fahrradleasingmodell beleuchtet werden, das in der Privatwirtschaft bereits seit längerem fest etabliert ist.

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