Antragssuche

Teichwirte bei der Standsicherheit von Dämmen unterstützen

13.11.2020 - Antrag | 18/16924

Initiatoren:
Alexander Flierl, Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Petra Högl, Hans Herold, Michael Hofmann, Martin Huber, Petra Loibl, Tobias Reiß, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Gabi Schmidt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert,



  • dem Landtag über die Standsicherheit von Fischteichanlagen in Bayern zu berichten;



  • einen Leitfaden zur Konkretisierung des Handbuchs Technische Gewässeraufsicht zu entwickeln, in dem geeignete, praxisgerechte Kriterien definiert werden für


    • die Überprüfung der Standsicherheit von Teichdämmen,

    • die Funktionsfähigkeit der Hochwasserentlastung bei Teichanlagen,

    • die Entscheidung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen erforderlich sind;


  • die teichbauliche Beratung hinsichtlich der Tragfähigkeit der Dämme und Sicherheit der Anlagen unter Beteiligung der fischereilichen Verbände und Institutionen weiter zu intensivieren;

  • zu prüfen, welche bestehenden Förderprogramme grundsätzlich für eine Unterstützung der Teichwirte und Eigentümer der Teichanlagen für ggf. bestehende Anforderungen bei der Dammsicherheit und der Hochwasserentlastung in Frage kommen;

  • zu prüfen, wie unter Prioritätensetzung unter vorhandenen Stellen und Mitteln ein spezielles Förderprogramm entwickelt werden kann, welches in der Praxis die notwendige Akzeptanz findet, damit die Standsicherheit von Dämmen und/oder die Funktionsfähigkeit der Hydraulik gewährleistet werden, so dass die Teiche von den Bewirtschaftern weiter betrieben und auch weiterhin Allgemeinwohlleistungen (wie Rückhalt von Wasser und Stärkung der Biodiversität etc.) erbracht werden können.



Eine Überprüfung der Standsicherheit und die Sanierung von Teichen zur Erfüllung bestehender Kriterien sind i. d. R. mit sehr hohen Kosten verbunden, die in keiner Weise durch die Erlöse aus der Teichwirtschaftaufgefangen werden können. Die wirtschaftliche Situation - insbesondere in den Karpfenteichwirtschaftsbetrieben - ist bereits jetzt sehr angespannt: Die erzielbaren Deckungsbeiträge in der Karpfenproduktion sind sehr niedrig, so dass die Arbeit eines Teichwirtes (ca. 100 AKh/ha und Jahr) häufig nicht entlohnt wird. Zusätzlich verursachen Fischräuber, wie Fischotter oder Kormoran teilweise enorme Verluste. In diesem Jahr stellt die corona-bedingte Schließung der Gastronomie die Betriebe außerdem vor enorme Absatzprobleme. Es besteht die Gefahr, dass wegen der vielfältigen Probleme und zusätzlichen Auflagen viele Teichflächen aufgegeben werden.
Dabei spielt die Teichwirtschaft in Bayern eine große Rolle: Es gibt etwa 10.000 Familienbetriebe, die überwiegend im Nebenerwerb geführt werden. Auf einer Teichfläche von etwa 20.000 ha wird etwa die Hälfte der bundesweiten Karpfenmenge erzeugt. Eine Stilllegung der Teiche brächte nicht nur den Verlust von hochwertigen, regional erzeugten Lebensmitteln, sondern auch von ökologisch wertvollen Lebensräumen mit sich. Ebenso sollten Teiche vor dem Hintergrund des Klimawandels als Wasserspeicher erhalten und deren weitere Entwicklung gefördert werden. Die Teichwirte und Eigentümer der Anlagen brauchen daher Klarheit, wie mit der Standsicherheit der Dämme umzugehen ist. Um eine Weiterbewirtschaftung betroffener Teiche zu ermöglichen sowie die erheblichen Gemeinwohlleistungen der Teichwirtschaft auch zukünftig sicherzustellen, ist eine adäquate staatliche Unterstützung in Erwägung zu ziehen. 

Zurück zur Übersicht